Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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unterbreitet – dies unter Berücksichtigung der Vorschriften der EU. Entsprechend schlägt der Bundesrat dem Parlament neue CO2-Emissionsziele für Personenwagen für das Jahr 2019 vor. Gemäss dem in der EU diskutierten Vorschlag sollen auch in der Schweiz die im Durchschnitt der importierten Fahrzeugflotte emittierten CO2-Emissionen bis 2020 noch maximal 95 Gramm CO2 pro Kilometer betragen dürfen. Zudem sollen gleichzeitig auch CO2-

Emissionsvorschriften für leichte Nutzfahrzeuge im CO2-Gesetz verankert werden – auch hier schlägt der Bundesrat analog zu den EU-Vorschlägen einen Zielwert von 147 Gramm pro Kilometer bis Ende 2020 vor. Entsprechende Änderungen des CO2-Gesetzes unterbreitet der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050.

Industrie und Dienstleistungen

Kernstück der Schweizer Klimapolitik bleibt die CO2-Abgabe auf Brennstoffe – sie soll auch im Sektor Industrie und Dienstleistung Anreize für einen sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen setzen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen nicht zu gefährden, werden die bereits in der ersten Etappe eingeführten Ausnahmeregelungen für Unternehmen auch im Zeitraum 2013 bis 2020 weitergeführt. Grosse, treibhausgasintensive Unternehmen nehmen am Emissionshandelssystem teil und sind im Gegenzug von der CO2- Abgabe befreit. Die Schweiz strebt eine Verknüpfung ihres Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU an, um einen gemeinsamen Binnenmarkt für Emissionsrechte zu schaffen. Nicht am Emissionshandelssystem teilnehmende Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe befreien lassen, wenn sie gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung bzgl. ihrer Emissionen eingehen. Voraussetzung für eine Befreiungsberechtigung ist, dass die CO2-Abgabe die internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und relativ zur Wertschöpfung eine erhebliche Belastung darstellt.

Für die Zeit nach 2020 enthält das CO2-Gesetz noch keine konkreten Zielsetzungen, der Bundesrat muss dem Parlament jedoch rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen und geeigneten Instrumenten für deren Umsetzung unterbreiten. Die Entwicklungen auf internationaler klimapolitischer Ebene werden auch in Zukunft weitgehend die Ausrichtung der zukünftigen Schweizer Klimapolitik vorgeben (s. Kap. 3.2).