Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zweckgebunden.

In der EU wird den Mitgliedstaaten mit RL 2003/96/EG vorgeschrieben, Energieerzeugnisse und elektrischen Strom mit einem Mindestsatz zu besteuern. Die anstehende Revision dieser Richtlinie könnte dazu führen, dass neben einer allgemeinen Energieverbrauchssteuer neu auch eine CO2-abhängige Steuer eingeführt wird. Ziel ist es, alle fossilen Energiequellen sowie elektrischen Strom gleich zu behandeln und die zurzeit zwischen den Energie- und Stromerzeugnissen bestehenden Unterschiede zu beseitigen. Insbesondere soll eine

bessere Abstimmung mit dem EU-ETS erreicht werden, womit künftig einerseits

Doppelbesteuerungen und -regulierungen und andererseits Gesetzeslücken vermieden werden sollen. Vorschriften über die Verwendung der Erträge gibt es weder in der aktuell bestehenden Richtlinie, noch sind solche mit der Revision vorgesehen. Die

Mittelverwendung aus der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom erfolgt deshalb in den Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Zwecken.

Die Auswertung der bisherigen Erfahrungen zeigt, dass in den untersuchten Ländern mit den implementierten Reformen eine Reduktion von CO2-Emissionen und eine Erhöhung der Energieeffizienz zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht werden konnte. In den untersuchten Ländern sind keine negativen Beschäftigungswirkungen zu beobachten und es wurden teilweise hohe Innovationsanreize gesetzt.

Mittels Ausnahmeregelungen für besonders stark betroffene Industriebetriebe können

negative Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit vermieden werden. In allen untersuchten Ländern werden Ausnahme- und Sonderregelungen eingesetzt. Dabei wird jedoch die Bedeutung einer sehr umsichtigen Vorgehensweise betont: Damit die Zielerreichung nicht untergraben wird, sollen Sonderregelungen oder Ausnahmen an konkrete Bedingungen geknüpft sein (Zielvereinbarungen) und nur an energieintensive und handelsexponierte Unternehmen bzw. Industriesektoren gewährt werden. Auch wird nahegelegt, keine

vollständigen Ausnahmen zu vereinbaren, sondern reduzierte Abgabesätze. Dadurch kann der Informationsfluss zwischen Unternehmen und Behörden aufrecht erhalten werden und es können trotz Sonderregelungen und Ausnahmen Anreize für einen sparsamen

Energieverbrauch gesetzt werden. Wichtig für die Implementierung von Lenkungssystemen ist ausserdem die Begleitung durch ein Monitoringsystem. Im Rahmen dieses Systems soll der erreichte Fortschritt alle drei bis fünf Jahre anhand der vorgegebenen Ziele gemessen werden und je nach Zielerreichung Anpassungen am Abgabensystem vorgenommen werden (IEEP 2013a, S. 65).

Insgesamt zeigt der Bericht von IEEP, dass gewisse Faktoren für die Wirksamkeit von Energieabgaben und deren politische Akzeptanz relevant sein können. Die Experten empfehlen beispielsweise die Festlegung einer breiten Bemessungsgrundlage, welche auch den Energiegehalt von Energieträgern berücksichtigt, um nicht einzelne Energieträger zu bevorzugen. Die Höhe der Energieabgaben sollte angemessen sein, schrittweise erhöht werden und auf die Zielvorgabe abgestimmt sein (OECD 2011b). Bei der Verwendung der Erträge aus der Energieabgabe wird aus wirtschaftlicher Sicht empfohlen, diese zumindest teilweise über eine Reduktion anderer, stärker verzerrender Steuern und Abgaben an die Unternehmen und Haushalte zurückfliessen zu lassen. Um die Wirksamkeit von Energieabgaben nicht zu