Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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5.1.1.1 Brennstoffe
Im Rahmen der Klimapolitik besteht bereits eine CO2-Abgabe, die auf den Brennstoffen erhoben wird.28 Die CO2-Abgabe wird bisher von der Eidgenössischen Zollverwaltung gleichzeitig mit der Mineralölsteuer erhoben. Wird die Ware direkt an den Verbraucher geliefert, erfolgt die Erhebung beim Grenzübertritt. Wird die Ware vorgängig gelagert oder raffiniert, wird die Abgabe erst nach diesem Vorgang erhoben, beispielsweise wenn der Treibstoff an die Tankfahrzeuge abgegeben wird. Die Gründe dafür sind verschiedene. Die einzelnen Produkte werden unterschiedlich besteuert, sodass die Besteuerung nach dem Raffinieren erfolgen muss (aber zur Folge hat, dass das beim Raffinerieprozess ausgestossene CO2 nicht besteuert wird). Die Treibstoffe sind der CO2-Abgabe bisher nicht unterstellt. Die Brennstoffe werden aufgrund der CO2–Emissionen gestützt auf international anerkannte Emissionsfaktoren besteuert. Die Lagerverluste der fossilen Energie sind relativ gering. Die Abgabe vor der Lagerung zu erheben würde zusätzliches Kapital binden, was mit Kosten verbunden ist: Wer lagert, muss Zinsen zahlen (oder er verzichtet bei Eigenfinanzierung auf Zinsen), nicht nur für die gelagerte Energie, sondern auch für die Abgabe auf dieser Energie.29
Bei der Konzeption eines Lenkungssystems gibt es bezüglich Bemessungsgrundlage bei fossilen Brennstoffen zwei Möglichkeiten. Einerseits könnte die bestehende Bemessungsgrundlage des CO2-Gehalts der Brennstoffe beibehalten werden. Andererseits könnte zusätzlich zum CO2-Teil der Abgabe eine Abgabe auf den Energiegehalt in Franken pro Joule erhoben werden. Beide Abgaben – auf dem Energiegehalt und dem CO2 – zusammen würden die Möglichkeit bieten, den Energiegehalt der Brennstoffe zu besteuern.
Differenzen betreffend Auswirkungen der beiden Möglichkeiten ergeben sich aufgrund der Unterschiede im CO2-Gehalt pro Energiegehalt der Brennstoffe. Die nachstehende Tabelle listet die jeweiligen CO2- und Energiegehalte von den für die Schweizer Energieversorgung bedeutendsten fossilen Brennstoffen auf:
28 Die CO2-Abgabe wird auf den fossilen Brennstoffen erhoben (Heizöl, Gas, Kohle, Petrolkoks und andere fossile Brennstoffe), die zur Wärmegewinnung, zur Erzeugung von Licht, in thermischen Anlagen zur Stromproduktion oder für den Betrieb von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen eingesetzt werden. Der Abgabesatz beträgt CHF 36.- pro Tonne CO2. Heizöl extraleicht wird beispielsweise mit CHF 95.50 je 1000 Liter bei 15 °C belastet, Erdgas mit CHF 92.10 je 1000 kg. Mehr dazu unter: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/04256/04265/index.html?lang=de.
29 Der Strombereich ist nicht direkt mit den fossilen Energien vergleichbar: Die Lager haben beim Strom eine geringere Bedeutung, da lediglich die Pumpspeicherung eine Rolle spielt und die diesbezüglichen Verluste grösser sind als beim Lagern fossiler Energien. Es gibt im Strombereich keine Entsprechung zu den Raffinerien, die verschiedene Energieträger erzeugen, die unterschiedlich besteuert werden.