Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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Tabelle 4: CO2- und Energiegehalte diverser fossiler Brennstoffe
Brennstoff Energiegehalt pro CO2-Gehalt pro Masse CO2-Gehalt pro Ener-
Masse (MJ / kg) (kg CO2 / kg) giegehalt (kg CO2 / MJ)
Heizöl extraleicht 42,6 3,14 73,7
Heizöl schwer 41,2 3,172 77,0
Erdgas 46,5 2,558 55,0
Steinkohle 25,5 2,36 92,7
Wird die Energieabgabe nur auf dem CO2-Teil erhoben, werden im Vergleich zu einer Erhebung auf CO2- und Energieteil Brennstoffe mit günstigeren CO2-Emissionswert tendenziell begünstigt. Aus der obigen Tabelle wird ersichtlich, dass sich in diesem Falle als bedeutendste Auswirkung auf die Schweizer Energieversorgung vor allem die Wirtschaftlichkeit von Erdgas im Vergleich zum Heizöl verbessert.
Mit der Energiestrategie 2050 verfolgt der Bundesrat das Ziel einer Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Gleichzeitig soll die bestehende Klimapolitik zur Reduktion der Treibhausgasemissionen weitergeführt werden. Die zwei energiepolitischen Ziele Reduktion des Gesamtverbrauchs und Reduktion der Treibhausgasemissionen rechtfertigen die Erhebung der Abgabe auf einem Energieteil und einem CO2-Teil. Dies hat auch den Vorteil, dass in Zukunft je nach Erreichung der energiepolitischen Ziele die Abgabenhöhe beider Teile unabhängig voneinander angepasst werden kann. Die beiden Instrumente sind jedoch nicht voneinander unabhängig, da sich die CO2-Abgabe auch auf den Energieverbrauch und die Energieabgabe auf die CO2-Emissionen auswirkt. Gesetzt den Fall, die Energieabgabe auf den Brennstoffen betrifft nur den CO2–Gehalt (und nicht den Energiegehalt), und das CO2-Emissionsziel ist erreicht, das Energieverbrauchsziel jedoch nicht: Dann müsste die CO2–Abgabe über das Mass hinaus, das zur Erreichung des CO2–Emissionsziels nötig ist, erhöht werden, da dieses Instrument auch ermöglichen muss, das Energieverbrauchsziel zu erreichen. Durch eine Abgabe mit zwei Komponenten (auf dem CO2- und dem Energiegehalt) wäre es möglich, jedes der beiden Ziele zu erreichen, ohne dass über das andere hinausgegangen werden müsste.
Brennstoffe aus biogener Herkunft (Holz, Holzkohle, Biogas) müssen aufgrund ihrer Eigenschaften gesondert betrachtet werden. Wird die Energieabgabe weiterhin nur auf den CO2- Gehalt erhoben, sind biogene Brennstoffe von der Abgabepflicht nicht betroffen. Dies, weil die bei der Verbrennung des Brennstoffs freigesetzte Menge CO2 während der Wachstumsphase gespeichert wurde, wodurch biogene Brennstoffe als CO2-neutral gelten. Wird jedoch zusätzlich eine Abgabe basierend auf dem Energiegehalt erhoben, müssten biogene Brennstoffe grundsätzlich ebenfalls aufgrund ihres Energiegehalts besteuert werden. Bei einer Abgabeerhebung auf biogenen Brennstoffen stellen sich jedoch diverse praktische Probleme (Erfassung des Eigenverbrauchs, Bestimmung des Energiegehalts) weshalb hier auch beim Energieteil der Abgabe eine Befreiung von Brennstoffen biogener Herkunft vorgeschlagen wird.