Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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pflichten, u.a. in Dänemark, Deutschland, Niederlande und Grossbritannien (IEEP 2013a, S. 14).

Sonder- und Ausnahmeregelungen bezwecken, einen Verlust an internationaler

Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden oder abzuschwächen. Forschungsergebnisse zu den internationalen Erfahrungen mit Energieabgaben zeigen, dass bis heute negative

Wettbewerbswirkungen weitestgehend vermieden werden konnten (IEEP 2013a, S. 45ff.). Dafür waren überwiegend die Gewährung von reduzierten Steuersätzen bzw. Ausnahmen sowie generell tiefe Abgaben verantwortlich. Wie in Kapitel 6 erklärt wird, kann auch die Art der Verwendung der Erträge aus den Energieabgaben die Auswirkungen der Abgabe auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinflussen. Werden die Erträge an die Wirtschaft zurückverteilt – beispielsweise zur Reduktion der Lohnnebenkosten – resultieren positive wirtschaftliche Impulse, welche die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotential erhöhen können (IEEP 2013, S. 43 ff.).

Ausnahme- und Sonderregelungen beeinträchtigen die Lenkungswirkung von CO2- und Energieabgaben und können somit die Kosten der Erreichung von energie- und klimapolitischen Zielen erhöhen (Böhringer und Rutherford 1997 in IEEP 2013a, S. 47). Es muss davon ausgegangen werden, dass die in der Praxis gewährten Sonderkonditionen an die Industrie das notwendige Mass zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit überschreiten, insbesondere weil nicht nur energieintensive Industrien, welche im internationalen Wettbewerb stehen, berücksichtigt werden (IEEP 2013a, S. 47). In Deutschland beispielsweise haben grosszügige Ausnahmeregelungen dazu geführt, dass der Energieverbrauch der verarbeitenden und energieintensiven Industrie weitgehend von Abgaben ausgenommen ist. Damit ist das grosse Energieeffizienz-Potential dieser Industrien mehrheitlich unberührt geblieben (IEEP 2013b, S. 47).

Studien, welche die internationalen Erfahrungen mit Energiesteuern auswerten, kritisieren auch die freiwilligen Vereinbarungen – die Forderungen seien zu schwach und daher mit beträchtlichen Mitnahmeeffekten verbunden22 – sowie Ausnahmen für Betriebe, welche am EU-ETS teilnehmen, da die Preise für Emissionszertifikate zurzeit deutlich zu tief seien. Auch die Verteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an energieintensive Betriebe wird bemängelt. Denn dadurch werde die Effektivität des ETS gemindert, weil wegen fehlender Preissignale nicht dort Emissionen reduziert würden, wo das Potential gross sei (IEEP 2013a, S. 41, S. 57 und S. 62).

4.1.5 Aufkommen und Verwendung der Erträge

Die aufgrund von CO2- und Energieabgaben eingenommenen Erträge bewegen sich in den meisten der zehn betrachteten OECD-Länder zwischen einigen hundert Millionen Euro und mehreren Milliarden Euro. Da die Abgabesätze in den meisten Ländern nach der Einführung erhöht wurden und/oder die Bemessungsgrundlage ausgeweitet wurde, stiegen die Erträge im Verlaufe der Zeit an (IEEP 2013a, S. 21). Allerdings bleiben die Erträge aus expliziten

22 Gemäss Ecoplan/Ernst Basler & Partner (2013) liegt der Hauptnutzen der Zielvereinbarungen im Transfer von Energiewissen in die Unternehmen.