Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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5.1.1.2 Treibstoffe
Auf fossilen Treibstoffen wird zurzeit keine Abgabe erhoben. Während der Debatte zur Totalrevision des CO2-Gesetzes hat das eidgenössische Parlament im Dezember 2011 entschieden, dem Bundesrat keine Kompetenz zur Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffen bei Verfehlen der CO2-Ziele zu erteilen. In diesem breit gefassten Bericht soll jedoch die Möglichkeit zur Einführung einer Energieabgabe auf Treibstoffen untersucht werden.
Ein Ansatz bestünde darin, die Treibstoffe gleich zu besteuern wie die Brennstoffe: Gleiche Abgabe pro Tonne CO2 und gleiche Abgabe pro Energieeinheit, wenn die Option einer Brennstoffabgabe auf dem Energiegehalt gewählt wird. Die offene Frage lautet, ob die Treibstoffe tatsächlich gleich besteuert werden sollen wie die Brennstoffe.30
Bezüglich Einführung eines Energieteils der Abgabe gelten dieselben Schlüsse wie bei den Brennstoffen. Die Einführung eines Energieteils würde im Vergleich zu einem reinen CO2- Teil wenig CO2-intensive Treibstoffe tendenziell benachteiligen. Dafür hat die Einführung eines Energieteils den Vorteil, dass die Erreichung der zwei Ziele Reduktion des Energieverbrauchs und Reduktion der Treibhausgasemissionen besser gesteuert werden kann. Bei den Treibstoffen besteht ein zusätzlicher Grund für die Besteuerung auch des Energiegehalts darin, eine Kollision mit der Schwerverkehrsabgabe zu vermeiden ( s. Kap. 9.1).
Zwar gibt es zurzeit keine CO2-Abgabe auf den Treibstoffen, es werden aber verschiedene Steuern auf dem Strassentransport erhoben. Insbesondere ist die Mineralölsteuer auf den Treibstoffen sehr viel höher als auf den Brennstoffen ( s. Kap. 9). Für Treibstoffe wird über 73 Rappen pro Liter (inkl. Zuschlag) gezahlt, während das Heizöl mit etwas weniger als 10 Rappen pro Liter (inkl. CO2-Abgabe) besteuert wird.31 Es muss aber berücksichtigt werden, dass der Strassenverkehr Mehrkosten gegenüber dem Heizen verursacht. Insbesondere muss ein Strassennetz gebaut und unterhalten werden. Ein Grossteil der Einnahmen der Mineralölsteuer dient denn auch zur Finanzierung dieser Infrastruktur. Nach der Strassenrechnung 2010 werden die Ausgaben für die Strasseninfrastruktur jedoch zu 115 Prozent von den Strassennutzerinnen und -nutzern gedeckt.32 In dieser Rechnung sind die Externalitäten jedoch nicht berücksichtigt. Der motorisierte Verkehr einschliesslich des Strassentransports weist neben den mit der Heizung gemeinsamen Externalitäten wie CO2–
Emissionen und Luftverschmutzung zusätzliche Externalitäten auf: Verkehrsunfälle, Lärm, Staukosten. Ausserdem sind grosse Neuinvestitionen in die Strasseninfrastruktur erforderlich.
Der Tanktourismus ist ein weiterer Unterschied, der eine andere Energieabgabe für Treibstoffe als für Brennstoffe rechtfertigen könnte. Die Brennstoffverbraucher können die Abgabe
30 Ausserdem stellt sich die Frage der Besteuerung der Biomasse auch bei den Treibstoffen, jedoch mit dem Unterschied, dass die Verwendung von Biotreibstoff wegen der Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion umstritten ist.
31 Der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 vorgeschlagen, den Mineralölsteuerzuschlag um 12 bis 15 Rappen pro Liter zu erhöhen. Zudem sollen die Einnahmen periodisch an die Teuerung angepasst werden. Link UVEK: http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/00474/00492/index.html?lang=de&msg-id=49444.
32 Eine höhere Besteuerung der Treibstoffe als der Brennstoffe kann auch sozial motiviert sein: Obwohl die Mobilität für den Einzelnen grosse Bedeutung hat, ist sie im Vergleich zum Heizen ein Luxus. Insofern die Energieabgabe aber über die Rückgabe der Einnahmen neutral rückverteilt wird, kann die soziale Motivation die geringere Besteuerung eines Energieträgers gegenüber dem anderen nicht rechtfertigen.