Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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Werden die einzelnen Branchen betrachtet, zeigen sich jedoch teilweise beträchtliche Veränderungen der Auswirkungen. Die Verteilungswirkungen sind hauptsächlich von zwei Faktoren abhängig: Zum einen, ob das Unternehmen von Beginn an in der «engen» Ausnahmeregelung befreit ist oder erst durch die Ausweitung den Schwellenwert erfüllt. Zum anderen spielt eine wichtige Rolle, in welcher Form die Vorleister des Unternehmens von der Ausdehnung betroffen sind.

Unternehmen in den Branchen, die neu die Abgabebefreiung erhalten, profitieren davon,

indem sich ihre Export- und damit Outputeinbussen durch die Abgabebefreiung vermindern lassen. Anders hingegen bei den Unternehmen, welche aufgrund ihrer hohen Energie- bzw. Treibhausgasintensität bereits in der engen Ausnahmeregelung befreit sind. Beispielhaft ist die Branche «Erzeugung und Bearbeitung von Metallen» (Ecoplan 2013, S. 53 f). Eine Ausdehnung der Ausnahmeregelung führt bei diesem Sektor nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer zusätzlichen Belastung. Der Grund liegt in dessen Vorleistungsstruktur. Die Metallbranche bezieht einen hohen Anteil der Vorleistungen aus Branchen, welche nicht befreit sind und auch durch die Ausweitung der Ausnahmeregelung nicht befreit werden. Infolge der Erhöhung der Energieabgabe für die weiterhin abgabezahlenden Branchen, verteuern sich die Vorleistungspreise für die Metallbranche. Die Ausdehnung der Ausnahmeregelung wirkt sich somit negativ auf die eigentlich zu schützende stark energieintensive Branche aus.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Branchen kommt die Studie zu folgendem Schluss: «Mit einer Ausdehnung der Ausnahmeregelungen können nur wenige Branchen, die zuvor nicht oder nur teilweise abgabefreit sind, profitieren. Der zur Zielerreichung notwendige Strukturwandel kann durch vereinzelte Ausnahmen nicht aufgehalten werden. Eine Ausdehnung der Ausnahmeregelung geht immer auf Kosten anderer Branchen, da die nicht ausgenommenen Branchen zur Erreichung der vorgegebenen Minderungsziele dafür mit höheren Abgaben konfrontiert werden» (Ecoplan 2013, S.8f).

Die Auswirkungen auf die Bevölkerung sind eher gering. Sowohl Erwerbstätige wie Rentner bezahlen eine höhere Energieabgabe. Bei den Erwerbstätigen wird dieser Effekt jedoch über leicht höhere Löhne kompensiert. Die Löhne selbst liegen leicht höher, da die wirtschaftliche Entwicklung infolge der Ausweitung der Ausnahmeregelung ein klein wenig besser verläuft.

5.2.4 Vollzug/Administrativer Aufwand

Der Vollzugs- respektive administrative Aufwand fällt

(1) bei der Prüfung der Ausnahmeberechtigung,

(2) der Rückerstattung sowie

(3) der Umsetzung der Gegenleistung an.

Bei der Prüfung der Ausnahmeberechtigung zeigen Erfahrungen mit dem

Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO AG, dass sich die Prüfungskosten der