Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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6 Verwendung der Erträge der Energieabgabe

6.1 Grundsätze der Verwendung

In seinem Beschluss vom 30.11.2011 gab der Bundesrat die Richtlinien für die Ausgestaltung eines Lenkungssystems vor. Mit Blick auf die Einnahmen der Abgabe bestimmte er,

dass diese haushaltsneutral und möglichst fiskalquotenneutral72 verwendet werden sollen. Mit anderen Worten: Die Einnahmen der Energieabgaben sollen nicht beim Bund verbleiben, sondern in geeigneter Weise vollständig an die Bevölkerung und Unternehmen zurückgegeben werden und zwar möglichst so, dass die Steuerbelastung der Wirtschaftsakteure im Gesamten nicht steigt. Im Bundesratsbeschluss vom 28.9.2012 wird dies konkretisiert: Die Einnahmen einer Energieabgabe sollen in Form von Steuer- und Abgabensenkungen sowie Rückverteilung an die Haushalte und Unternehmen zurückgegeben werden. Die untersuchten Rückverteilungsvarianten sollen sich primär durch unterschiedliche Kombinationen von Effizienz- und Verteilungswirkungen auszeichnen.

Bei der Verwendung der Erträge ist es dem Bundesrat ein Anliegen, regressive Verteilungswirkungen möglichst zu vermeiden. Von regressiven Verteilungswirkungen spricht man,

wenn Haushalte mit tiefen Einkommen relativ stärker belastet werden als Haushalte mit hohen Einkommen. Im Rahmen des Lenkungssystems bedeutet die Vermeidung von Regressivität, dass Haushalte mit tiefen Einkommen durch die zwei Massnahmen – Erhebung der Energieabgabe und Verwendung der Abgabenerträge – relativ nicht stärker betroffen werden sollen als Haushalte mit hohen Einkommen. Bei den unteren Einkommensschichten machen die Energiekosten einen grösseren Anteil des Haushaltsbudgets aus als bei den oberen. Die Erhebung der Energieabgabe – für sich – wirkt deshalb regressiv. Um diese regressive Verteilungswirkung auszugleichen, wäre daher eine Verwendungsvariante zu wählen, welche die unteren Einkommensschichten besser stellt, d.h. eine progressiv wirkende Verwendungsvariante.

Gleichzeitig betont der Bundesrat in seinem Beschluss, dass negative Auswirkungen des Lenkungssystems auf die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vermieden werden sollen. Erhebungsseitig wird diesem Aspekt Rechnung getragen, indem geeignete Abfederungsmassnahmen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, eingeführt werden sollen. Verwendungsseitig sind diejenigen Möglichkeiten zu suchen, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am effizientesten sind.

6.2 Verwendungsvarianten

Mit dem Ziel der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Abfederung regressiver Verteilungswirkungen sollten die Erträge aus einer Energieabgabe durch die Senkung bestehender Steuern und Abgaben kompensiert oder an die Haushalte und Unternehmen rückverteilt

72 Die Fiskalquote stellt die Summe der Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen der verschiedenen Staatssektoren (Bund, Kantone, Gemeinden, Sozialversicherungen) in Prozent des BIP dar.