Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nachträglich abgezogen. Die AHV-
Beitragssätze an sich sind unverändert. Hingegen betrifft die Senkung der AHV-
Beitragssätze nicht nur die Arbeitgeber sondern auch die Arbeitnehmenden sowie die beitragspflichtigen Selbständigerwerbenden und die Nichterwerbstätigen. Während im heutigen System der Rückverteilung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe Selbständigerwerbende im Vergleich zu Unternehmen benachteiligt werden, ist eine AHV-Beitragssatzsenkung neutral hinsichtlich der Rechtsform. Die Begünstigung von Arbeitnehmenden sowie beitragspflichtigen Nichterwerbstätigen wirkt sich aus Verteilungssicht grundsätzlich positiv aus.
Auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Effizienz sind zumindest in der kurzen Frist Unterschiede zwischen den beiden Verwendungsvarianten zu erwarten. Eine Senkung der AHV-Beitragssätze dürfte unmittelbar zu Lohnnebenkostenreduktionen und somit bereits in der kurzen Frist zu positiven Beschäftigungswirkungen führen. Bei der heutigen Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Unternehmen ist es hingegen fraglich, ob sich die «nachträgliche» Reduktion der Lohnnebenkosten positiv auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirkt oder eher von den Unternehmen als «unerwarteter Gewinn» vereinnahmt wird. Mittelfristig werden die Unternehmen die jährlichen Rückverteilungsbeträge antizipieren, was eine Lohnkostenreduktion bewirken sollte.
Senkung der direkten Bundessteuer natürlicher Personen
Die direkte Bundessteuer ist progressiv ausgestaltet und hat eine verzerrende Wirkung auf Arbeits-81, Spar- und Bildungsentscheidungen. Von einer Senkung der direkten Bundessteuer als Verwendungsvariante der Einnahmen lässt sich eine relativ starke positive Effizienzwirkung erwarten. Mit Blick auf die Verteilungswirkung würden Personen mit höheren Einkommen stärker profitieren als Personen mit niedrigen Einkommen.
Im Rahmen der Modellsimulation für die Schweiz (Ecoplan 2012, Kapitel 4) hat die Senkung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen neutrale Auswirkungen auf das BIP, jedoch positive Wohlfahrtswirkungen und vergleichsweise starke positive Beschäftigungswirkungen. Gleichzeitig wirkt die Kompensation durch die Verwendungsvariante direkte Bundessteuer mit Blick auf die Verteilung stark regressiv.
Senkung der direkten Bundessteuer juristischer Personen
Die direkte Bundessteuer für juristische Personen belastet den Einsatz von Kapital und wirkt verzerrend auf Investitions- und Standortentscheidungen. Eine Senkung der direkten Bundessteuer für juristische Personen als Verwendungsvariante lässt entsprechend positive Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit und die Beschäftigung erwarten. Eine Senkung würde sich positiv auf die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort für international mobiles Kapital auswirken.
In den Modellsimulationen für die Schweiz (Ecoplan 2012, Kapitel 4) hat die Senkung der direkten Bundessteuer für juristische Personen als Verwendungsvariante leicht negative Wir-
81 Für den schweizerischen Kontext gilt anzumerken, dass sich Verzerrungen beim Arbeitsangebot auch aufgrund der Haushaltsbesteuerung (hohe Grenzsteuersätze für Zweitverdiener) und der Zusammenrechnung von Kapital- und Arbeitseinkommen (Synthetizität) ergeben.