Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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kungen auf das BIP82 und die Beschäftigung und schwach positive Wohlfahrtswirkungen. Mit Blick auf die Verteilung wirkt die Senkung der direkten Bundessteuer für juristische Personen regressiv.

Bei einer Senkung der direkten Bundessteuer (natürlicher und juristischer Personen) wären die Kantone, die 17 Prozent des Steueraufkommens erhalten, angemessen zu kompensieren (s. Kapitel 9).

Senkung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer verzerrt Arbeitsangebotsentscheide leicht, Sparentscheidungen werden nicht verzerrt. Verschiedene Studien kommen zum Schluss, dass eine Mehrwertsteuer geringere verzerrende Wirkungen auf Arbeits-, Spar- und Investitionsanreize hat als direkte Steuern und Sozialversicherungsabgaben.83 Eine Senkung der Mehrwertsteuer als Kompensationsvariante ist entsprechend mit wenig Entzerrungswirkungen, respektive geringen Effizienzgewinnen, verbunden.

In den Modellsimulationen für die Schweiz (Ecoplan 2012, Kapitel 4) zeigen sich leicht positive Effekte auf das BIP, neutrale Effekte auf die Beschäftigung und schwach positive Wohlfahrtswirkungen. Diese Ergebnisse fallen jedoch aufgrund modellspezifischer Annahmen zu positiv aus (s. Anhang 2). Die Senkung der Mehrwertsteuer als Kompensationsvariante hat regressive Verteilungswirkungen. Ärmere Haushalte werden im Vergleich zu reicheren Haushalten stärker belastet. Grund dafür ist, dass die Einführung einer Energieabgabe stärker regressiv wirkt als die Senkung der Mehrwertsteuer progressiv wirkt. Die insgesamt relativ schwach regressive Ausgestaltung der Mehrwertsteuer scheint durch die Sondersätze für Leistungen des täglichen Grundbedarfs in der Schweiz bedingt zu sein.

Der Bundesrat hat am 29.05.2013 beschlossen, die Volksinitiative der Grünliberalen Partei «Energie- statt Mehrwertsteuer» abzulehnen. Neben den aufgezeigten unerwünschten Verteilungsfolgen und sehr wahrscheinlich geringen Entzerrungswirkungen durch die Abschaffung einer Mehrwertsteuer sind folgende Argumente angeführt worden. Zum einen wird die fixe Orientierung an Fiskaleinnahmezielen (die Einnahmen der vorgeschlagenen Energiesteuer sollen den Mehrwertsteuereinnahmen entsprechen) abgelehnt. Zur Sicherung der Finanzierung der öffentlichen Haushalte wären sehr hohe Energieabgaben notwendig, die das umweltpolitisch begründbare Mass bei weitem übersteigen und insbesondere mittel- bis langfristig sehr hohe Anpassungskosten zur Folge hätten. Zum anderen stellt die Mehrwertsteuer die wichtigste und verlässliche Einnahmequelle zur Finanzierung der Bundesauf-

82 Die leicht negativen Auswirkungen einer Kompensation der Energieabgabe über die Senkung der direkten Bundessteuer für juristische Personen resultieren aus den von Ecoplan verwendeten Modellannahmen, welche eingeschränkte internationale Kapitalmobilität unterstellen. Erst bei einer starken Senkung der direkten Bundessteuer für juristische Personen erfolgt eine spürbare Erhöhung der Investitionstätigkeit. Bei weniger restriktiven Annahmen bezüglich der internationalen Kapitalmobilität und/oder höheren Rückverteilungsbeträgen aus den Einnahmen der Energieabgabe sind positive Auswirkungen einer Senkung der direkten Bundessteuer für juristische Personen auf das BIP zu erwarten.

83 In zahlreichen Staaten lässt sich eine zunehmende Erhebung von Mehrwertsteuern, teilweise zu Lasten der Einkommens- und Gewinnsteuern beobachten. Auch internationale Organisationen (OECD, IWF) weisen auf die verhältnismässig geringen volkswirtschaftlichen Verzerrungen von Mehrwertsteuern gegenüber anderen Steuern hin (OECD 2008) und empfehlen einen verstärkten Rückgriff auf indirekte Steuern für die Schweiz (OECD 2013a).