Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten

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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem

Einnahmen der Energieabgabe der Bevölkerung und den Unternehmen vollständig zurückverteilt werden und die Haushaltsneutralität der Kantone gewahrt werde.

Die FDK und die EnDK begrüssen, dass im Grundlagenbericht von einem vollständigen Umbau des Steuersystems verbunden mit einer signifikanten Senkung bereits existierender Steuern abgesehen wurde. Eine ökologische Steuerreform im eigentlichen Sinne sei zwar theoretisch bestechend, politisch aber zu ambitioniert. Beim Übergang von der Förderung zur Lenkung fordern die FDK und die EnDK, dass die Investitionssicherheit und die finanzpolitische Planbarkeit für die Kantone sicher- gestellt werde. Die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die Lenkungsabgabe wird ausdrücklich begrüsst. Eine hinreichende demokratische Legitimation für den Eingriff – auch wenn nur lenkender und nicht fiskalischer Natur – sei von grosser Bedeutung. Der Verfassungsartikel sollte derart festgelegt werden, dass Teilzweckbindungen des Ertrags nicht ohne Verfassungsänderungen eingeführt werden können. Gemäss der FKD und der EnDK bewirkt der Übergang von der Förderung zur Lenkung auch, dass bestehende Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen entfallen. Nach Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung (BV) sind für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig.

Die in der Regierungskonferenz der Kantonsregierungen (RKGK) zusammengeschlossenen Gebirgskantone befürworten ebenfalls ausdrücklich den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem. Sie bemängeln, dass die derzeitige Energiepolitik wie auch die Vorlage zur ersten Etappe der Energiestrategie 2050 stark von einem interventionistischen Ansatz und zahlreichen Fördersystemen geprägt sei. Dies verursache einen hohen Vollzugs- und Kontrollaufwand. Die RKGK unterstreicht zwei Anforderungen, welche sie an ein künftiges Lenkungssystem stellt. Erstens müsse es staatsquotenneutral sein, zweitens sei die Energieabgabe sinnvoll in das Gesamtsystem von Steuern und Abgaben einzubetten.

Kantone

Alle Kantone sprechen sich für die Einführung eines Lenkungssystems aus. Nahezu alle Kantone – ausser GE und NE – wünschen sich gleichzeitig einen konsequenten Abbau des Fördersystems. GE und NE erachten die Fördermassnahmen weiterhin als notwendig und sprechen sich deshalb dafür aus, sie parallel zu Lenkungsinstrumenten – zumindest für eine gewisse Zeit – fortzuführen. Alle Kantone messen der haushaltsneutralen Ausgestaltung eines Lenkungssystems eine besondere Bedeutung zu.

BL, FR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ und ZG schliessen sich grundsätzlich der Stellungnahme der FDK und EnDK an. Sie befürworten den Übergang zum Lenkungssystem und den Abbau der Fördermassnahmen. Besonders betont werden folgende Aspekte: die Sicherung der Haushaltsneutralität der Kantone (BL, JU, LU, SG, ZG), eine umfassende Bemessungsgrundlage der Energieabgabe (SO, ZG), die Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen (SO), eine vollständige Rückverteilung der Einnahmen aus der Energieabgabe an die Be-