Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
völkerung und Unternehmen (BL, SG, SO, ZG) sowie eine möglichst rasche und vorhersehbare Verminderung respektive Abschaffung der Förderinstrumente (SG, ZG).
GR, UR und VS unterstützen vollumfänglich die Stellungnahme der RKGK. Ergänzend fügt der Kanton VS zwei Punkte an: Zum einen unterstreicht er, dass die energieintensive Grossindustrie, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist, auf keinen Fall benachteiligt werden darf. Zum anderen fordert er, die Höhe der Energieabgabe auf Treibstoffen angemessen festzulegen, um die Bevölkerung in den Randregionen nicht überdurchschnittlich zu belasten. TI übernimmt - mit Ausnahme weniger Ausgestaltungsfragen - die Position der RKGK.
AG, AI, AR, BE, BS, GL, TG, VD und ZH haben eigenständige Stellungnahmen eingereicht und begrüssen den Umbau vom Förder- zum Lenkungssystem. AG unterstreicht, dass die Umsetzung für die Kantone zwingend haushaltsneutral erfolgen muss. AI bevorzugt zwar auch ein Lenkungssystem, spricht sich jedoch als einziger Kanton für die wesentlich moderatere Variante 1 aus. Dies würde eher der Schweizer Politik der kleinen Schritte entsprechen und die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns reduzieren. Von AR wird die Verankerung auf Verfassungsstufe ausdrücklich gutgeheissen. Nur so würde eine hinreichende demokratische Legitimation für ein Energielenkungssystem geschaffen. Für den Kanton Bern werden durch die schrittweise Überführung des bisherigen Fördersystems in ein Energielenkungssystem ineffiziente Nebenwirkungen, wie beispielsweise tiefgehaltene Strompreise oder Mitnahmeeffekte, beseitigt. Dabei bevorzugt BE einen vollständigen Systemwechsel, bei dem bereits von Beginn an auf allen Energieträgern Abgaben eingeführt werden. Bei der Ausgestaltung des Energielenkungssystems sei darauf zu achten, dass einkommensschwache Haushalte nicht benachteiligt würden, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen nicht nachhaltig geschwächt werde und die Stromproduktion aus Wasserkraft auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibe. Für BS ist der Wechsel vom Förder- zum Lenkungssystem unabdingbar, um die notwendige Energieeffizienz und die damit verbundene Reduktion der CO -Emissionen zu
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erreichen. Im Bereich der Elektrizität kennt BS sowohl eine Förder- als auch eine Lenkungsabgabe aus eigener Erfahrung. Der Kanton Glarus misst der Sicherung der Haushaltsneutralität und den Auswirkungen auf die Industriebetriebe besondere Bedeutung zu. Ein Alleingang der Schweiz mit dem Lenkungssystem dürfe die Industriebetriebe nicht übermässig belasten. Der Kanton Thurgau befürwortet langfristig ein Lenkungssystem. Mittelfristig zieht er jedoch ein Mischsystem, welches Elemente eines Förder- und eines Lenkungssystems beinhaltet, vor. Diese Auffassung begründet TG damit, dass in den Bereichen «Gebäude» und «Erneuerbare Energi- en» Marktunvollkommenheiten bestünden. Ferner weist TG auf die Herausforderun- gen hinsichtlich Haushaltsneutralität und Mittelkonkurrenz (LSVA, Mineralölsteuer) hin. Die Schaffung einer Verfassungsgrundlage befürwortet TG ausdrücklich. Der Verfassungsartikel sei dabei so zu formulieren, dass Teilzweckbindungen des Ertrags in Zukunft nicht ohne Verfassungsänderungen möglich sind. Der Kanton Waadt erachtet ein Lenkungssystem grundsätzlich als geeignet, die ehrgeizigen Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Bei einem Übergang müsse zwingend die Haushaltsneutralität für die Kantone gewährleistet werden. Ferner seien bei der Ausarbeitung der Vorlage alle Reformen des Bundes im Steuerbereich zu berücksichtigen. Namentlich erwähnt der Kanton Waadt die Unternehmenssteuerreform