Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 89 Seiten
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Ergebnisbericht Klima- und Energielenkungssystem
sein. Zweitens sei die Energieabgabe sinnvoll in das Gesamtsystem von Steuern und Abgaben einzubetten. Die RKGK erachtet weitere Abklärung im Rahmen des Voranschreitens der Vorlage als unabdingbar. Der Kanton Tessin teilt die Auffassung der RKGK.
Von den Kantonen mit eigenen Stellungnahmen zieht die Mehrheit ein Lenkungssystem dem Fördersystem gegenüber vor (AG, AI, AR, BE, BS, GL, TG, VD und ZH). Grund dafür seien die volkswirtschaftlichen Vorteile. Dem Kanton Aargau ist die Staatsquotenneutralität eines Energielenkungssystems ein Anliegen. Gemäss dem Kanton Appenzell-Innerrhoden müssen Energieabgaben so angesetzt werden, dass einerseits auf die Menge und die Art der verbrauchten Energie Einfluss genommen werden könne und andererseits die Wirtschaft nicht aufgrund erhöhter Energiepreise an internationaler Konkurrenzfähigkeit einbüsse. Der Kanton Appenzell Auserrhoden merkt an, dass ein staatsquotenneutrales Lenkungssystem einem komplexen und teuren, mit vielen bautechnischen Detailvorschriften verbundenen Fördersystem vorzuziehen sei. Der Kanton Basel-Stadt fordert explizit möglichst umfassende Energieabgaben, was auch die Belastung von Treibstoffen einschliesse. Der Kanton Glarus hält es für wichtig, dass die Einführung von Energieabgaben nicht den Werkplatz Schweiz gefährde. Der Kanton Thurgau befürwortet langfristig ein Lenkungssystem. Mittelfristig zieht er jedoch ein Mischsystem vor, welches Elemente eines Förder- und eines Lenkungssystems beinhaltet. In den Bereichen «Gebäude» und «Erneuerbare Energien» bestünden Marktunvollkommenheiten, die Fördermassnahmen rechtfertigen. Der Kanton Zürich erachtet staatsquotenneutrale Abgaben, die umfassend greifen und schrittweise angepasst werden, als am besten geeignet. ZH betont, dass ein Lenkungssystem den Haushalten und Unternehmen die Freiheit überlasse, den Energieverbrauch dort anzupassen, wo die Kosten am geringsten sind. Ausserdem sei ein Lenkungssystem mit weniger administrativem Aufwand verbunden. ZH weist jedoch darauf hin, dass die Gefahr bestehe, die Lenkungsabgabe aus politischen Gründen nicht in der erforderlichen Höhe festzusetzen oder Ausnahmeregelungen zu grosszügig auszugestalten.
Die weiteren Kantone mit eigenen Stellungnahmen, namentlich Genf und Neuen- burg, befürworten zwar ebenfalls den Einsatz von Energieabgaben. Sie betrachten ein Lenkungssystem jedoch als Ergänzung zu Vorschriften und Fördermassnahmen. Insbesondere könne das Fördersystem auf bereits bestehende Gesetze und Strukturen zurückgreifen und deshalb schnell umgesetzt werden. GE merkt an, dass der Übergang zu einem Lenkungssystem unbedingt mit einem Paradigmenwechsel im Mietrecht einhergehen müsse, da sonst die Energieabgabe nicht ihre volle Wirkung entfalten könne.
Der Schweizerische Städteverband befürwortet ein Lenkungssystem, da es sowohl auf der Erhebungs- als auch auf der Rückverteilungsseite effizienter sei als ein För- dersystem. In ihrer Stellungnahme an den Schweizerischen Städteverband haben einige Städte jedoch zu bedenken gegeben, dass sich die Ziele der ES 2050 mit Fördermassnahmen rascher erreichen liessen und das Beibehalten von gewissen Fördermechanismen in kleinerem Umfang, gerade im Gebäudebereich, sinnvoll sein könne.