Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/96: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Australien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen · 14 Seiten

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Schweiz mit den vertraglichen Anlagefonds oder den SICAV vergleichbar. In Bezug auf solche Trusts sieht das DBA-AUS keine Änderungen vor. Sie selber gelten auch in Zukunft nicht als ansässige Personen im Sinne des Abkommens. Es kommt jedoch weiterhin die Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Australiens aus dem Jahr 2003 über Einrichtungen der kollektiven Kapitalanlage zur Anwendung. Aufgrund dieser Vereinbarung können australische Trusts als Einrichtungen der kollektiven Kapitalanlage die Entlastung von der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen für und im Verhältnis ihrer in Australien ansässigen Begünstigten verlangen.