Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/96: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Australien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen · 14 Seiten

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1 Grundzüge des Abkommens

1.1 Ausgangslage, Verlauf und Ergebnis der Verhandlungen

Zwischen der Schweiz und Australien besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (SR 0.672.915.81, nachfolgend «Abkommen 1980»). Es wurde am 28. Februar 1980 unterzeichnet und bislang nicht revidiert.

Das Abkommen 1980 sieht relativ hohe Quellensteuersätze auf Dividenden (15 Prozent), Zinsen (10 Prozent) und Lizenzgebühren (10 Prozent) vor. Diese Quellensteuersätze entsprechen der damaligen Abkommenspolitik von Australien. Sie fanden zu jener Zeit auch in alle anderen australischen Doppelbesteuerungsabkommen Eingang. Australien hat sich im Protokoll zum Abkommen verpflichtet, die Schweiz unverzüglich zu informieren, sobald es in einem Doppelbesteuerungsabkommen mit einem anderen Mitgliedsstaat der OECD auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren Quellensteuersätze vereinbart, die tiefer als jene im Abkommen 1980 sind, und mit der Schweiz Verhandlungen über eine Gleichbehandlung bezüglich der Höhe der Quellensteuersätze aufzunehmen.

Im Jahr 2003 hat Australien erstmals mit einem OECD-Mitgliedsstaat, den USA, tiefere Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren in einem Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Australien hatte die Schweiz darüber noch im gleichen Jahr mittels diplomatischer Note unterrichtet. Drei Jahre später, im Jahr 2006, fanden technische Gespräche zwischen den beiden Ländern statt. Zu Verhandlungen über die Aufnahme von tieferen Quellensteuersätzen in das Abkommen 1980 kam es jedoch vorderhand noch nicht. Vielmehr weigerte sich Australien, seiner im Jahr 1980 eingegangen vertraglichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung gegenüber der Schweiz nachzukommen. Australien begründete dies mit der damals rigiden und aus seiner Sicht ungenügenden Abkommenspolitik der Schweiz im Bereich der Amtshilfe.

Am 13. März 2009 hat der Bundesrat entschieden, den Vorbehalt der Schweiz zum Informationsaustausch nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückzuziehen und den diesbezüglichen internationalen Standard zu übernehmen. Mit diesem Entscheid wurden auch die Türen für Verhandlungen zur Anpassung des Abkommens 1980 geöffnet. Eine erste Runde fand im März 2011 in Bern und eine zweite Runde im November 2011 in Canberra statt. Angesichts des Anpassungsbedarfs zahlreicher Bestimmungen im Abkommen 1980 haben sich die Verhandlungsdelegationen darauf geeinigt, anstelle einer Teilrevision eine Totalrevision des Abkommens anzustreben. Das neue Abkommen (nachfolgend «DBA-AUS») konnte am 17. November 2011 in Canberra paraphiert werden.

Bevor wir dem Bundesrat die Unterzeichnung des Abkommens beantragen, wollen wir den Kantonen und den interessierten Wirtschaftsverbänden Gelegenheit geben, sich über dessen Inhalt vernehmen zu lassen.