Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/99: Änderung der Tierseuchenverordnung, der Tierschutzverordnung und der Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst · 10 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Änderung der Tierseuchenverordnung, der Tierschutzverordnung und der Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst Bericht über die Ergebnisse der Anhörung
1. Ausgangslage
Das Bundesamt für Veterinärwesen (seit 1. Januar 2014 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen [BLV]) führte in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Dezember 2013 eine Anhörung zur Änderung folgender Verordnungen durch:
Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401)
Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1)
Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V; SR 916.408)
Bei der Änderung der TSV geht es hauptsächlich um die Aktualisierung von Bestimmungen zur Bekämpfung einzelner Tierseuchen, um die Aufnahme neuer Tierseuchen sowie um die Anpassung der Bestimmungen zum Equidenpass an veränderte Bedürfnisse. Zudem sollen im Zusammenhang mit der Registrierung von Hunden nach Artikel 30 Absatz 2 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG; SR 916.40) einzelne Änderungen erfolgen. Diesbezüglich sind zusätzlich Änderungen der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV; SR 455.1) sowie des Anhangs der Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst vom 29. Oktober 2008 (ISVet-V; SR 916.408) in die Anhörung geschickt worden.
Es sind insgesamt 71 Stellungnahmen eingegangen: 20 von kantonalen Regierungen bzw. Departementen, 12 von kantonalen Amtsstellen (11 Veterinärämter, 1 Landwirtschaftsamt) und 39 von Branchen- und Interessenorganisationen.
Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Bericht jeweils die Abkürzungen der Organisationen, Ämter und Kantone verwendet. Am Ende des Berichts findet sich eine Liste der eingegangenen Stellungnahmen, in welcher sämtliche Namen ausgeschrieben und mit den zugehörigen Abkürzungen versehen sind.
2. Allgemeine Bemerkungen
Sämtliche sich äussernden Kantone und Organisationen sind mit den Änderungsvorschlägen der TSV, welche die Anpassung an den aktuellsten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Gegenstand haben, einverstanden. Auch die Aufnahme der Besnoitiose in die TSV und die Neuregelungen in Bezug auf die Pferdeseuchen werden von denjenen, die sich dazu geäussert haben, begrüsst.
Während die Kantone die vorgeschlagenen Änderungen beim Ausstellen der Equidenpässe unterstützen, lehnen es sämtliche Pferdeorganisationen ab, einen Grundpass von der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zu beziehen, da sie dadurch eine Verschlechterung der Datenqualität, Mehrarbeit und eine Verteuerung befürchten. Sie verlangen übereinstimmend mit dem SBV, dass in dieser Angelegenheit ein Konsens zwischen den Behörden und den Pferdeorganisationen erarbeitet wird.
Die Kantone AG, AI, SH, TG und GR, der kantonsärztliche Dienst GL, das AVSV SG und die VSKT begrüssen insgesamt die Änderungen zur Registrierung von Hunden und zur Daten-
011.2/2013/16383 \ COO.2101.102.1.189596