Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/101: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung - Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug · 42 Seiten
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Die Leistungserbringer sind, wenn sie sich dazu äussern, mehrheitlich für die neue Bestimmung. Die Spitäler der Schweiz H+ betonen, es sei wichtig, dass die Spitäler usw. ihre Tarife vollständig vergütet erhalten würden. Allfällige Defizite sollen nicht diese tragen müssen. Medswiss.net, die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung und the Swiss Leading Hospitals betonen, dass die schweizerische Krankenversicherung in allen Fällen Voraussetzung sein müsse. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte unterstützt die Kostenübernahme durch die Kantone bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, analog zu den Versicherten, die in der Schweiz wohnen.
Die Versichererverbände Curafutura, santésuisse und SVV begrüssen (unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot) diesen Revisionspunkt. Santésuisse macht zwei Änderungsvorschläge. Die Diskriminierung der Schweizer Rentnerinnen und Rentner gegenüber den EU-Rentnerinnen und Rentner müsse aufgehoben werden. Zudem müsse noch geregelt werden, welche Tarife bei Spitalbehandlungen in der Schweiz von Grenzgängerinnen und Grenzgängern von den Versicherern übernommen werden müssen.
Die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) beschränkt ihre Stellungnahme auf diejenigen Änderungen, die die GE KVG direkt betreffen. Sie ist mit der Übernahme der neuen Aufgaben einverstanden. Sie wendet aber ein, dass einzelne Punkte bereits jetzt auf Gesetzesstufe geregelt werden sollten (z.B. die Finanzierung und der Datenschutz).
3.2.2. Kontra
Alle Kantone (ausser GE und NE) und die GDK sind gegen die vorgeschlagene Bestimmung. Die GDK und die Kantone bezweifeln, dass die bestehende Bestimmung das Diskriminierungsverbot des Freizügigkeitsabkommens verletze, da nach der bisherigen Regelung die vollen Spitalkosten von den Krankenversicherern übernommen werden müssten. Die Durchführung der neuen Bestimmung wäre problematisch und administrativ aufwändig. Die Vorlage führt zu einer Kostenverlagerung der Krankenpflegeversicherung auf die Kantone von rund 11,5 Millionen Franken. Eine versorgungspolitische Zuständigkeit der Kantone für Personen, die im Ausland leben, sei nicht gegeben. Deshalb ergebe sich auch keine Mitfinanzierungspflicht der Kantone.
Die SVP betont, sie lehne die Kostenübernahme bei Spitalbehandlungen in der Schweiz von EU-Versicherten aus grundsätzlichen Überlegungen ab, da damit ein heute durch Prämienaufschläge, also eigenverantwortlich finanzierter Kostenanteil, auf die Allgemeinheit überwälzt werde. Es entstünde zudem eine neue Ungleichbehandlung zu Lasten der Schweizer Steuerzahler.
Nach Ansicht der SP, welche die Änderung des KVG bezüglich Spitalfinanzierung bekämpft hatte, stellt die vorgesehene Revision faktisch eine Erweiterung dieses Finanzierungsmodells auf die Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU/EFTA dar. Die Versicherer konnten dank der Einführung dieser neuen Finanzierungsweise grosse Gewinne bei den Zusatzversicherungen erzielen, was die SP bedauert. Dennoch ist es nicht richtig, die Versicherten aus der EU/EFTA auf diese Weise zu diskriminieren. Die SP lehnt die Bestimmungen zur Übernahme der Spitalbehandlungen in der Schweiz durch die Kantone und Versicherer nicht ab, heisst sie aber auch nicht gut.
Das Centre Patronal ist der Ansicht, dass die vorgebrachte Diskriminierung rechtlich fragwürdig ist und dass die Mitfinanzierungspflicht nicht fundiert ist. Es ist nicht überzeugt, dass es unbedingt notwendig ist, dass die Kantone 55% der Kosten übernehmen, damit es keine Dis-