Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 158Fedlex · Erläuternder Bericht
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
– Verschiedenenorts sollte von Bund und Kantonen gemeinsam nach Mitteln und Wegen
gesucht werden, wie der Verhandlungsprozess zu den Programmvereinbarungen zeitlich noch besser mit dem Budgetierungsprozess im Kanton abgestimmt werden kann.
– Bund und Kantone sollten schliesslich generell darauf achten, die Programmperiode soweit
möglich mit der Finanzplanperiode oder der Projektlaufzeit in Übereinstimmung zu bringen.
Fazit zum Instrument Programmvereinbarung:
Das Instrument Programmvereinbarung wird von den Kantonsregierungen sowie den beteiligten Bundes- und kantonalen Stellen insgesamt positiv beurteilt. Die wesentlichen Erkenntnis- se sind die folgenden:
– Die Anwendung des Instruments Programmvereinbarung setzt eine konkrete, von Bund
und Kanton plan- und aushandelbare – physische – Leistungserstellung voraus, bei wel- cher der Bund eine strategische Führungsrolle im Sinn einer landesweiten Steuerung einnehmen kann.
– Unter diesen Prämissen kann festgehalten werden, dass sich aus heutiger Sicht eine Aus-
dehnung des Instruments «Programmvereinbarung» auf weitere, im Rahmen der NFA untersuchte Verbundaufgaben nicht aufdrängt. Bei neuen Aufgaben oder einer Ausdehnung einer bestehenden Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen dagegen soll der Einsatz dieses Instruments geprüft werden. Voraussetzung für einen Einsatz ist eine sachli- che Eignung dieser Steuerungsart. Nicht zur Diskussion stehen Aufgaben, bei welchen die Kantone im Rahmen des Vollzugsföderalismus Bundesrecht umsetzen.
– Eine Ablösung noch bestehender Einzelverfügungen durch Programmvereinbarungen steht
nicht im Vordergrund; die noch bestehenden Einzelverfügungen lassen sich durch die spe- zifischen Projektverhältnisse rechtfertigen.
– Eine sehr weitgehende Vereinheitlichung der Programmvereinbarungen über alle betrof-
fenen Aufgabengebiete ist angesichts der Heterogenität der Aufgaben nicht angezeigt. Wesentlicher erscheinen optimierte massgeschneiderte Lösungen je Aufgabenbereich, was jedoch weitere Vereinheitlichungen bei Einzelaspekten selbstverständlich nicht ausschliesst.
– In allen bestehenden Programmvereinbarungen werden die Bundesbeiträge an die
Kantone entweder pauschal oder global ausgerichtet; die früher häufigen prozentu- alen Kostenbeiträge sind abgelöst worden. Ausnahmen bilden die Beiträge im Rahmen von Einzelverfügungen, wo wegen der Komplexität der Projekte und wegen
Unvorhersehbarkeiten eine Pauschalierung der Beiträge nicht sinnvoll ist.
– Als besonders wertvoll erweist sich angesichts der Heterogenität der Aufgaben der be-
reits eingeführte, bereichsübergreifende Erfahrungsaustausch unter den mit Programm- vereinbarungen befassten Fachstellen von Bund und Kantonen.
Trotz der insgesamt positiven Gesamtwürdigung drängen sich naturgemäss bei spezifi- schen Aspekten des Instruments Verbesserungen auf, wie sie auf den vorhergehenden zwei Seiten aufgelistet sind. Im Vordergrund stehen die Konzentration der Einflussnahme des Bundes auf die Zielebene und die Prüfung einer Reduktion der Regelungsdichte bei den Programmvereinbarungen und den dazugehörigen Weisungen. Dies dürfte einen positiven