Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
– Bei Programmvereinbarungen mit erheblichem administrativem Aufwand im Verhält-
nis zur Höhe des Bundesbeitrags empfiehlt es sich zu prüfen, ob die entsprechenden Programmziele in eine andere, «artverwandte» Vereinbarung integriert werden könnten oder ob der Vereinbarungsprozess fallen zu lassen ist. Als Beispiele gingen aus der Umfrage die Renaturierungen sowie der Wild- und Vogelschutz hervor. Würde der
Vereinbarungsprozess fallen gelassen, wäre allerdings darauf zu achten, dass die Finan- zierung auch weiterhin über Pauschal- oder Globalbeiträge erfolgt; eine Rückkehr zu Kostenbeiträgen müsste vermieden werden.
Weitere Verbesserungen sind – in zweiter Priorität – bei folgenden Aspekten zu prü-
fen:
– In den Bereichen «Zielvorgaben» (Wirkungs-/Leistungsziele), «Indikatoren» sowie «Mes-
sung der Zielerreichung» ist bei allen Aufgabengebieten mit Programmvereinbarungen nach weiteren Verbesserungen zu suchen.
– Die Einsparungen beim administrativen Aufwand werden von den meisten betrof-
fenen Bundesämtern auf lediglich 0 bis 5 Prozent geschätzt. Noch keine Entlastung sieht das Bundesamt für Umwelt beim Natur- und Landschaftsschutz sowie bei der
Biodiversität im Wald. Aufgrund der Antworten der kantonalen Fachstellen erzielen bezüglich der administrativen Vereinfachungen die Amtliche Vermessung und die Förderung gemäss Waldgesetz die besten Werte; das sind jene Bereiche mit der längsten Erfahrung mit Programmvereinbarungen. Nicht wenige Kantone vermelden im Vergleich zum früheren Regime jedoch insgesamt einen administrativen Mehraufwand. Auf eine Senkung des allgemein noch relativ hohen administrativen Aufwandes im Zusammenhang mit Programmvereinbarungen ist in allen Aufgabengebieten ein dauerndes Augenmerk zu richten. Ansatzpunkte hierfür liefern vor allem die erwähnte Beschrän- kung der Bundeseinflussnahme auf die Zielebene und die geforderte Reduktion der Regelungsdichte.
– Bezüglich des Verhandlungsverlaufs im Allgemeinen wurden in der Umfrage bei der Denk-
malpflege Verbesserungsmöglichkeiten geortet; dies nicht nur seitens der kantonalen Fach stel len, sondern auch seitens des Bundesamts.
– Die personellen Ressourcen werden von Bund und Kantonen namentlich in den Bereichen
Natur- und Landschaftsschutz sowie Denkmalpflege als nicht genügend bezeichnet, beim Bund zusätzlich jene in den Bereichen Lärmschutz und Förderung gemäss Waldgesetz. Darüber hinaus hebt der Bund manchenorts die Notwendigkeit veränderter Qualifikationen hervor.
– Bei Pauschalbeiträgen, welche sich auf eine Leistungseinheit beziehen, ist generell zu prü-
fen, ob diese nicht zu einem Globalbeitrag für ein ganzes Programm zusammengefasst werden könnten, womit sich die Gestaltungsfreiheit der Kantone weiter erhöhen liesse.
– Was die verfügbaren Finanzmittel und die Verteilung unter den Kantonen betrifft, ist sei-
tens der Bundesämter auf eine frühzeitige und transparente Kommunikation zu achten.
– Da und dort sind die Leistungsziele im Verhandlungsprozess noch besser auf die re-
alen Möglichkeiten der Zielerreichung durch die Kantone abzustimmen, mithin re-
alistischer festzulegen. Gemäss Umfrageergebnis betrifft diese Forderung nament-
lich den Lärmschutz, die Förderung gemäss Waldgesetz, die Renaturierungen, die
Entwicklungsprogramme für Berggebiete und den Natur- und Landschaftsschutz.