Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Unterschiedliche Beurteilungen durch Bund und Kantone werden gemäss der Tabelle 6.08 namentlich beim administrativen Vollzug allgemein, bei den personellen Mitteln für den administrativen Vollzug, beim Budgetierungsprozesses, beim Handlungsspielraum der Kan- tone, beim Verhandlungsspielraum, bei den Prozessverbesserungen gegenüber der ersten Vierjahresperiode, beim Controlling und bei der Zielerreichung vorgenommen. Dabei werden das Controlling und die Zielerreichung von den Kantonen positiver beurteilt; die übrigen er- wähnten Bereiche fallen im Urteil der Bundesstellen positiver aus.
Was bezüglich der einzelnen Aspekte konkret bemängelt wird, wird im Folgenden zusam- menfassend aufgelistet. Dabei geht es nicht um eine aufgabenbezogene Einzelkritik. Wo bei einem bestimmten Verbesserungsbedarf Aufgabengebiete genannt werden, sind das jene Aufgabenbereiche, die in der Umfrage von den Bundes- und kantonalen Fachstellen am häufigsten genannt wurden.
Mit Blick auf die Zukunft haben sich alle mit Programmvereinbarungen befassten Bundes- stellen die Frage zu stellen, ob in ihrem Bereich entsprechender Verbesserungsbedarf besteht oder nicht. Falls dies der Fall ist, sollten die Mängel im Dialog mit den kantonalen Fachstellen und mit geeigneten Massnahmen womöglich bereits auf die nächste Vierjahresperiode hin behoben werden.
Verbesserungen drängen sich prioritär7 bei folgenden Aspekten auf:
Konzentration der Einflussnahme des Bundes auf die Zielebene
– Der Bund sollte sich auf der Projektebene zurückhalten und sich auf die Zielebene kon-
zentrieren. Gemäss Umfrageergebnis betrifft diese Forderung alle Aufgabengebiete mit Programmvereinbarungen. Aus Sicht der kantonalen Fachstellen ist hier jedoch insbesondere der Natur- und Landschaftsschutz angesprochen.
– Entsprechend ist auch das Controlling seitens des Bundes noch vermehrt auf die Zieler-
reichung zu fokussieren; Einzelprojektkosten beispielsweise sollen nicht Gegenstand des Bundescontrollings sein. Auch diese Forderung bezieht sich auf alle untersuchten Aufgabenbereiche.
Reduktion der Regelungsdichte bei Programmvereinbarungen und dazugehörigen Weisungen
– Ebenfalls in allen Aufgabengebieten sollten die Programmvereinbarungen und ergän-
zenden Weisungen im Sinne einer Daueraufgabe auf eine mögliche Reduktion der
Rege lungsdichte und des Detaillierungsgrades überprüft werden; dies mit dem Ziel, die Handlungsspielräume der Kantone weiter auszudehnen und den mit der Aufgaben- erfüllung auf Bundes- und Kantonsebene verbundenen administrativen Aufwand zu verringern.
– Dem selben Ziel dienen Zusammenschlüsse kleinerer Programme in einer einzigen Verein-
barung sowie die Minimierung der Anzahl Programmziele je Vereinbarung. Angesprochen sind hier insbesondere die Förderung gemäss Waldgesetz sowie der Natur- und Landschaftsschutz.
7 Die vorgenommene Priorisierung richtet sich nach der Priorität des Aspekts gemäss den Zielsetzungen der NFA und der Anzahl Nennungen in den Umfragen.