Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 14 Seiten

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1 Einleitung

Am 8. Juli 2014 hat ein Initiativkomitee, getragen vom Schweizer Bauernverband (SBV), die Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ eingereicht. Die Initiative will die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion stärken. Sie schlägt dazu die Ergänzung der Bundesverfassung um einen neuen Artikel 104a „Ernährungssicherheit“ vor, welcher Massnahmen zur Minderung des Verlusts von Kulturland und zur Umsetzung der Qualitätsstrategie fordert. Weiter soll der Bund für einen geringen administrativen Aufwand sorgen sowie die Rechts- und Investitionssicherheit gewährleisten.

Der Bundesrat hat sich am 29. Oktober 2014 dafür ausgesprochen, der Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ einen direkten Gegenentwurf (DGE) auf Verfassungsstufe gegenüberzustellen. Mit Beschluss vom 14. Januar 2015 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine entsprechende Vernehmlassung durchzuführen. Die Vorlage beinhaltet einen Bundesbeschluss zur Ergänzung der Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 102a. Die Vernehmlassung dauerte bis am 14. April 2015. Es sind insgesamt 131 Stellungnahmen eingegangen:

- 26 Kantone sowie die LDK und die KBNL

- 9 Parteien

- 87 Organisationen

- 7 Einzelpersonen

Die Stellungnahmen wurden systematisch ausgewertet. Im vorliegenden Bericht werden sie in zusammenfassender Form dargestellt (Ziffer 3). Gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) werden die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Mit dem vorliegenden Bericht nimmt der Bundesrat von den Stellungnahmen Kenntnis. Zur besseren Verständlichkeit der Ergebnisse enthält Ziffer 2 zuerst eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der Vernehmlassungsvorlage. Die im Bericht verwendeten Abkürzungen sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang ersichtlich.

2 Übersicht über die Vernehmlassungsvorlage

In der Vernehmlassungsunterlage hat der Bundesrat die Bedeutung der Ernährungssicherheit anerkannt und festgestellt, dass diesbezüglich auch die Schweiz mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert ist. Der Bundesrat hat für die künftige Sicherstellung der Ernährungssicherheit folgende Herausforderungen identifiziert:

1. Erhaltung der landwirtschaftlich nutzbaren Böden in Qualität und Quantität sowie Verminderung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Ressourcen;

2. Optimierung der Nutzung des natürlichen Produktionspotenzials durch eine standortangepasste und ressourceneffiziente Produktion;

3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft durch Kostensenkung und Generierung von Wertschöpfung am Markt;

4. Ausreichende Importe von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln durch den Zugang der Schweiz zu den internationalen Agrarmärkten und ein breit abgestütztes Portfolio von Herkunftsländern;

5. Reduktion der Ressourcenbeanspruchung durch Verminderung von Food Waste und Food Losses sowie eine ressourcenschonendere Ernährung.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Bundesrat vorgeschlagen, der Initiative «Für Ernährungssicherheit» einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und so das Anliegen der Ernährungssicherheit in einem spezifischen Verfassungsartikel aufzunehmen. Damit soll der Beitrag der inländischen Produktion in ein kohärentes Gesamtkonzept eingebettet werden, das eine umfassende Antwort auf die künftigen Herausforderungen gibt. Die mit dem direkten Gegenentwurf vorgeschlagene Verfassungsbestimmung hat folgenden Wortlaut:

072.10-00003 \ COO.2101.101.4.280270