Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/122: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» · 14 Seiten

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3.3 Frage 3: Falls Sie nur teilweise einverstanden sind, welche Änderungen beantragen Sie?

Allgemein

Kantone

GE fordert, dass der Gegenentwurf der Stärkung der Inlandproduktion eine klare Priorität einräumen soll. Die LDK möchte den Gegenentwurf mit der Aussage ergänzen, dass ein möglichst hoher Anteil der Lebensmittel aus einheimischer Produktion stammen soll.

Organisationen

Ein Teil der bäuerlichen Organisationen (SRP, SOV, Swiss Tabac) ist der Meinung, dass es zwingend und vorrangig sei, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion zu stärken. Da dies ein zentrales Element der Initiative sei, sei diese Priorisierung explizit im Verfassungsartikel zu nennen. Diese Haltung vertreten auch verschiedene Organisationen (z.B. SBV, VSGP), die grundsätzlich einen Gegenentwurf ablehnen oder sich bei Frage 1 enthalten haben. Da die Sicherstellung der Ernährungssicherheit ist in erster Linie eine Aufgabe der inländischen Landwirtschaft sei, schlägt der SOV vor, die entsprechenden Bestimmungen in Artikel 104 BV zu integrieren.

Das Centre Patronal verlangt, dass der Bund Massnahmen trifft zur Stärkung der Produktivität der Schweizer Landwirtschaft und die Versorgung der Bevölkerung aus einer diversifizierten und qualitativ hochwertigen einheimischen Produktion stärkt.

Einleitungssatz

Kantone

SO und die LDK verlangen, dass im Einleitungssatz der Bezug zur Nachhaltigkeit gestrichen wird. GE fordert im Einleitungssatz eine verpflichtendere Formulierung: „Der Bund trifft wirksame Massnahmen.“ VS möchte im Einleitungssatz explizit festhalten, dass die Lebensmittel die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen sollen.

Organisationen

Ein Teil der bäuerlichen Organisationen (SRP, Swisstabac) und die Proviande forderen im Einleitungssatz eine verpflichtendere Formulierung im Sinne der Initiative: „… dazu trifft der Bund wirksame Massnahmen“. Diese Haltung vertreten auch verschiedene Organisationen (z.B. SBV, SVZ, VSGP), die grundsätzlich einen Gegenentwurf ablehnen oder sich bei Frage 1 enthalten haben. Der SVZ und die Schweizer Zucker AG verlangen zudem die Ergänzung: „aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion“. Die VKMB schlägt eine vollständig neue Formulierung vor: „Um die Ernährung der Bevölkerung nachhaltig sicher zu stellen, schafft der Bund günstige Rahmenbedingungen für:“ Das CNS-FAO möchte im Einleitungssatz ergänzen, dass die Rahmenbedingungen auch „internationale Ziele zur Erreichung der weltweiten Ernährungssicherheit unterstützen“.

Buchstabe a

Kantone

LU und die KBNL möchten nicht generell die Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion sichern, sondern den Passus auf die natürlichen Ressourcen beschränken. Dieser Haltung schliesst sich auch ZH an, der grundsätzlich gegen einen Gegenentwurf ist. SG möchte den Buchstaben a folgendermassen ergänzen: „unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz“. Damit soll klargestellt werden, dass hinsichtlich des Kulturlandschutzes eine Interessenabwägung mit anderen volkswirtschaftlichen Interessen aus dem zweiten und dritten Sektor zwingend ist. VS und die LDK möchten ganz auf die explizite Nennung des Kulturlandes verzichten, da es neben dem Kulturland noch andere wichtige Produktionsgrundlagen wie beispielsweise Wasser, Energie oder auch die landwirtschaftlichen Infrastrukturen gebe und der Kulturlandschutz Aufgabe der Kantone sei.

072.10-00003 \ COO.2101.101.4.280270