Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Andere Kreise sprechen sich dafür aus, dass auch der Besuch eines vorbereitenden Kurses ohne Prüfungsabsichten im Sinne der berufsorientierten Weiterbildung durch die öffentliche Hand gefördert werden solle (AGORA, AgriAliForm, BSB, LBV, LOBAG, PK Holz, OdAPferde, Roadranger, SBLV, sbv, SWBV, VTGL und VSSM).

Zudem wird seitens zahlreicher Vernehmlassungsteilnehmenden die Problematik bei modularen Prüfungen aufgezeigt und eine Klärung bei Abbruch oder Wiederholung von vorbereitenden Kursen verlangt.

Auszahlungszeitpunkt

Der Auszahlungszeitpunkt wird vor allem hinsichtlich der nötigen Vorfinanzierung durch die Teilnehmenden von verschiedenen Kreisen kritisiert (7 Kantone, SDK, SGB, SGV, SVEB, 31 Trägerschaften und interessierte Kreise). Teilweise wird gefordert, dass die Art und Weise der Vorfinanzierung detailliert geklärt werden solle und darauf aufmerksam gemacht, dass individuelle Lösungen benötigt würden (Konferenz HF, sbv, SP, AgriAliForm, ASTAG, BDS, eduS, FMH, LBV, LOBAG, OdA AM, OdAPferde, SBLV, SFF, SMGV, SMV, suissetec, viscom, VSNS).

Meldeliste

Die Rückmeldungen zur Meldeliste beinhalten diverse Vorbehalte. Die Meldeliste wird weitgehend abgelehnt (Dachverbände der Wirtschaft, gesamtschweizerisch koordinierende Gremien, Trägerschaften und interessierte Kreise), hauptsächlich weil diese als unrechtmässiges Akkreditierungssystem angesehen wird. Hingegen vertreten einzelne Vernehmlassungsteilnehmende die Ansicht, dass die Aufnahme auf die Meldeliste an gewisse (formale) Kriterien geknüpft werden müsse (VSEI, ASTAG, BDS, viscom, R-Suisse, SMGV).

Qualitätssicherung und Reglementierung der vorbereitenden Kurse

Die Kantone und verschiedene Vertreter der Trägerschaften und interessierten Kreise vermissen Angaben und Massnahmen zur Qualitätssicherung der vorbereitenden Kurse.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende fordern sicherzustellen, dass die subjektorientierte Finanzierung nicht zu einer Reglementierung der vorbereitenden Kurse führt (KFMV, Swissmem, VBSS, VPA).

Einbezug von Trägerschaften

Der Haupttenor über alle Kreise betreffend den Einbezug der Trägerschaften in die Abwicklung der Subventionszahlungen ist positiv. Von den meisten Kreisen wird jedoch kritisch beurteilt, dass die Trägerschaften nicht vollumfänglich, sondern zu 60 Prozent (Ausnahmefälle bis zu 80 Prozent) entschädigt werden sollen. Zudem wird beantragt, den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, um kleine Trägerschaften nicht zu überlasten. Von einigen Teilnehmenden wird dafür eine einheitliche IT-Lösung gefordert.

Vereinzelt wird ausserdem gefordert, dass die Subventionsabwicklung ohne den Einbezug der Trägerschaften direkt zwischen Bund und Teilnehmenden der vorbereitenden Kurse erfolgen solle (OdASanté, spitex, H+, SM, viscom, Swissmem).

Ablehnend gegenüber dem Einbezug der Trägerschaften äussern sich FER, interieursuisse, SAVOIRSOCIAL und uspi suisse.

Subventionsempfänger / Abtretung Subventionszahlungen an Dritte

Die Möglichkeit der Abtretung der Subventionszahlungen an Dritte wird grundsätzlich von den sich dazu äussernden Kreisen begrüsst (KFMV und weitere Kreise). Die gewünschten Abtretungsarten variieren zwischen der Abtretung an die Arbeitgeber (EXPERTsuisse, SFAA, SPI), Abtretung an die Bildungsanbieter (uspi suisse, VBSS) oder an die Trägerschaften (suisstec).

Nur CP ist gegen die Abtretung der Subventionszahlungen an Dritte, mit Ausnahme von Berufen mit einer kleinen Anzahl von Teilnehmenden (Abtretung an Bildungsanbieter).

Monitoring

Die Notwendigkeit eines Monitorings über das neue Finanzierungssystem wird von verschiedenen Kreisen betont.

Für die Dachverbände der Wirtschaft (SAV, sbv, SGB, Travail.Suisse), dualstark und SWIR sowie zahlreiche Trägerschaften und interessierten Kreise müssen vor allem die Auswirkungen der Systemum-

316/2013/01832 \ COO.2101.108.4.238814 10/52