Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Die Umstellung von einer objektorientierten Finanzierung hin zu Beiträgen an die Studierenden erhöhe die Wirkung der Beiträge, da diese direkt zur Vergünstigung der Ausbildung eingesetzt würden. Gleichzeitig könne damit eine Reglementierung der vorbereitenden Kurse oder ein Eingriff in den freien Wettbewerb umgangen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gleichwohl Eingriffe in das bestehende, grundsätzlich gut funktionierende System vorsichtig zu prüfen und Fehlanreize zu verhindern seien (z.B. Verlagerungen in Richtung teurerer Vollzeitausbildungen).

Es schliessen sich die folgenden Kantone dieser Rückmeldung an: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GR, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH.

Zudem fügt der Kanton NE hinzu, dass die finanzielle Arbeitgeberbeteiligung ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren des Systems darstelle.

Der Kanton Genf ist nicht grundsätzlich gegen eine subjektorientierte Finanzierung durch den Bund, hält aber fest, dass im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung (Sozialpartner und Berufsverbände) grosse Unzufriedenheit signalisiert worden sei.

Der Kanton BE weist darauf hin, dass die Kantone weiterhin die Freiheit haben sollten, vorbereitende Kurse aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses speziell zu fördern (z.B. Versorgungssicherheit insbesondere im Gesundheitswesen und in der Waldwirtschaft). Zudem müsse bei der Umsetzung auf die peripheren Kantone und Regionen besondere Rücksicht genommen werden. Ebenso müsse die Einführung des Systemwechsels hin zur subjektorientierten Finanzierung koordiniert zwischen Bund und Kantonen stattfinden.

Der Kanton TI als Grenz- und Randregion sowie einziger italienischsprachiger Kanton äussert grosse Bedenken gegenüber dem Kompetenztransfer von den Kantonen hin zum Bund. Er weist auf wahrscheinliche Systemverzerrungen hin, die sich aus der weiterhin notwendigen kantonalen Unterstützung von Bildungsangeboten im Kanton TI aufgrund von regionalpolitischen, sprachlichen und ökonomischen Gründen ergeben würden. Der Kanton könne aus den oben genannten Gründen nicht von interkantonalen Synergien profitieren und verfüge nicht über eine genügend grosse Anzahl von Absolvierenden. Deshalb müsse von einem Rückgang des Bildungsangebots ausgegangen werden. Die Gesetzesänderung stelle ein bis anhin gut funktionierendes System in Frage.

Parteien

FDP befürwortet das subjektorientierte Finanzierungsmodell und nennt folgende Vorteile: Harmonisierte Finanzierung, Einfachheit, Transparenz, Gleichbehandlung der Bildungsanbieter und Erhöhung der Qualität aufgrund der Marktkonkurrenz. Die Bundeskompetenz wird gutgeheissen, es wird aber betont, dass die Beteiligung der Kantone bei der Finanzierung weiterhin unerlässlich sei.

Die direkte Entlastung und die transparente Vergabe der Gelder durch den Bund werden von CVP begrüsst. Es sei wichtig, dass die Kantone weiterhin einzelne Angebote unterstützen können.

SP unterstützt die Kompetenzverschiebung in der Berufsbildung von den Kantonen hin zum Bund und begrüsst die subjektorientierte Finanzierung, da die Freizügigkeit damit gefördert werde. Eine stärkere Unterstützung von Studierenden der HBB durch die öffentliche Hand werde dazu führen, dass die Nachfrage nach solchen Abschlüssen und Ausbildungen zunimmt. Dies sei politisch gewünscht. SP betont, dass das Engagement der Arbeitgeber nach der Gesetzesänderung erhalten bleiben müsse.

Für SVP bedeutet die Subventionierung der höheren Berufsbildung eine Verstaatlichung und Nivellierung nach unten sowie eine Zentralisierung von den Kantonen hin zum Bund.

Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete

SGV Gemeinden unterstützt, dass die Teilnehmenden im neuen Finanzierungssystem direkt durch den Bund entlastet würden.

Dachverbände der Wirtschaft

KFMV ist überzeugt, dass mit dem Systemwechsel eine effektive Stärkung der höheren Berufsbildung erwirkt werden könne und merkt an, dass der konkreten Systemumstellung und dem Vollzug grosse Beachtung zu schenken sei. Zudem dürfe die Möglichkeit der zusätzlichen Finanzierung durch die Kantone das neue System nicht unterlaufen. Es sei darauf zu achten, dass die kantonale angebotsorientierte Finanzierung zum Schutze von regional- und sprachspezifischen Angeboten in einem klar definierten Rahmen erfolge.

316/2013/01832 \ COO.2101.108.4.238814 12/52