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Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

SAV unterstützt die Gesetzesänderung grundsätzlich und betont die Notwendigkeit, die bis anhin unterschiedliche Subventionierungspraxis zu vereinheitlichen. Dies verbessere die Rahmenbedingungen der involvierten Akteure deutlich. Er betont gleichzeitig, dass der Hauptanteil der Finanzierung weiterhin privat geleistet werden respektive die öffentliche Finanzierung subsidiär bleiben müsse, um den bewährten privaten Investitionscharakter der eidgenössischen Prüfungen zu erhalten.

Die subjektorientierte Finanzierung erachtet sbv grundsätzlich als sinnvoll und als wichtigen Schritt für einen fairen Wettbewerb. Befürchtet wird jedoch ein Rückzug der Kantone aus der Finanzierung der vorbereitenden Kurse. Hierdurch würde die Durchführung der Kurse mit wenigen Teilnehmenden gefährdet. Aus diesem Grund wird die Wichtigkeit der interkantonalen Zusammenarbeit der Bildungsanbieter in der landwirtschaftlichen Branche betont.

SGB befürwortet die subjektorientierte Finanzierung, da die Beiträge direkt den Absolvierenden zu Gute kämen und der damit verbundene administrative Aufwand deutlich geringer sei als bei einem objektorientierten Modell. Die Berufsbildung als Ganzes werde gestärkt. Es wird unterstrichen, dass das finanzielle Engagement der Arbeitgeber und der Kantone nicht zurückgehen dürfe. Entsprechende Massnahmen seien zu ergreifen.

SGV befürwortet grundsätzlich die Verankerung der subjektorientierten Finanzierung durch den Bund und beurteilt die Änderung des Gesetzes als Schritt in die richtige Richtung. Er werde jedoch die konkrete Umsetzung und die Auswirkungen beobachten, um nötigenfalls unerwünschten Konsequenzen entgegenzutreten.

Travail.Suisse unterstützt die Gesetzesänderung aufgrund der Freizügigkeit, der Kostentransparenz und der Gleichbehandlung aller Absolvierenden.

SBVg befürwortet den Systemwechsel von der objektorientierten Finanzierung durch die Kantone hin zu einer subjektorientierten Finanzierung durch den Bund, da dies die Freizügigkeit der Studierenden fördere und zu mehr Transparenz in Bezug auf die anfallenden Kosten und die staatliche Unterstützung führe.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

KHF, EKKJ, GDK, SDK äussern sich positiv über das neue Finanzierungsmodell.

eduS unterstützt die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund und betrachtet den Systemwechsel als Zeichen für eine zukunftsweisende, wettbewerbsorientierte Grundhaltung ohne Reglementierung. In der kantonalen Umsetzung sei darauf zu achten, dass zusätzliche kantonale Subventionierungen keine wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen haben.

dualstark und swissuni befürworten die direkte Unterstützung von Absolventinnen und Absolventen eidgenössischer Prüfungen. Gleichzeitig betonen sie analog zu KFMV, dass die Möglichkeit der zusätzlichen Finanzierung durch die Kantone das neue System auf keinen Fall unterlaufen dürfe. Die kantonale angebotsorientierte Finanzierung zum Schutze von regional- und sprachspezifischen Angeboten müsse in einem klar definierten Rahmen erfolgen.

SVEB und SWIR befürworten die Gesetzesänderung. Gleichzeitig betonen sie, dass diese nicht zu einer staatlichen Reglementierung der vorbereitenden Kurse führen dürfe. SVEB fügt hinzu (analog KFMV, dualstark und swissuni), dass die Möglichkeit der zusätzlichen kantonalen Finanzierung das neue System nicht unterlaufen dürfe und in einem geordneten Rahmen erfolgen müsse.

Es ist GDK ein Anliegen, dass die Förderung des Nachwuchses in den Gesundheitsberufen durch den bevorstehenden Systemwechsel nicht in Frage gestellt werde.

VSP begrüsst die subjektorientierte Finanzierung ausdrücklich und verspricht sich davon die rechtsgleiche Behandlung der Anbieter und eine bessere Bildungsqualität im Interesse der Nachfragenden. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass noch zahlreiche zentrale Umsetzungsfragen zu klären seien.

Trägerschaften und interessierte Kreise

Die folgenden interessierten Kreise sprechen sich für die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund aus (alphabetisch; Anzahl: 70):

AGVS, alliance F, apr, aram, AS, ASTAG, BDS, BNGO, cgas, CURAVIVA, EXPERTsuisse, FER, FMH, FMP, SFND, FSU, FWD, GST, hkbb, holzbau, HPS, integrationhandicap, LLS, LMT, medswiss, MFE, möbelschweiz, OdA AM, OdA KT, odamed, OdAUmwelt, OdASanté, ODEC, H+, PBS, Roadranger, pr-Suisse, R-Suisse, santésuisse, SAVOIRSOCIAL, sbam, SBC, SBK, SBLV, SDA, SFF, SI, SKO, SMFV,

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