Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

stellung beobachtet werden (Entwicklung der Kurskosten, Anzahl Teilnehmende, Arbeitgeberbeteiligung, kantonale Finanzierung, Missbrauch der Subventionszahlungen), um nötigenfalls korrektive Massnahmen ergreifen zu können.

Kommunikationsmassnahmen

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende (eduS, KFMV, SAV, SVV) betonen, dass die Kommunikation der Gesetzesänderung an alle betroffenen Kreise zentral für die erfolgreiche Umsetzung sein werde.

Inkrafttreten

Vier Vernehmlassungsteilnehmende haben sich zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung geäussert (BS, SBK, SGB, santésuisse). Die Äusserungen betreffen einerseits die Forderung nach einem späteren Inkrafttreten (BS) und andererseits Varianten für Übergangslösungen für vorbereitende Kurse, die bereits vor 2017 begonnen haben.

3.2.9 Weitere Rückmeldungen

Im Rahmen der Vernehmlassung haben die teilnehmenden Kreise auch weitere Forderungen geäussert, die nicht direkt mit der Vorlage verbunden sind.

Diese betreffen zusammengefasst die bildungspolitische Steuerung der HBB, verschiedene, nicht von der Änderung betroffene Gesetzesartikel (Artikel 11 BBG, Artikel 28 BBG, Artikel 55 BBG) und steuerrechtliche Fragen in Bezug auf die Änderung des BBG.

4 Stellungnahmen

Nachfolgende Aufführungen zeigen die spezifischen Rückmeldungen, Ergänzungs- und/oder Änderungsvorschläge zu den einzelnen Änderungen der Gesetzesbestimmungen sowie zum geplanten Vollzug. Auf eine detaillierte Auflistung eingegangener Textvorschläge wird aus Gründen der Übersichtlichkeit weitgehend verzichtet.

Rückmeldungen, die den Vollzug und somit die geplante Änderung der BBV betreffen, werden separat in Kapitel 4.2 aufgeführt.

Die Rückmeldungen werden – in Anlehnung an die Liste der ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden der Bundeskanzlei – nach den folgenden Kategorien geordnet: Kantone; Parteien; Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete; Dachverbände der Wirtschaft; gesamtschweizerisch koordinierende Gremien; Trägerschaften und interessierte Kreise. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind über Abkürzungen identifizierbar. Ein Abkürzungsverzeichnis befindet sich zusammen mit der Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang (Kapitel 5.1).

4.1 Gesetzesentwurf

Art. 52 Abs. 3 Bst. d

Es sind keine direkten Rückmeldungen zu dieser Bestimmung eingegangen oder sie werden aus plausibilitätsgründen an anderer Stelle festgehalten.

Art. 56a Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen

- Verankerung der subjektorientierten Finanzierung (durch Bund)

- weiterhin bestehende Möglichkeit der kantonalen Finanzierung von vorbereitenden Kursen

Kantone

Zusammen mit der EDK10 befürworten die Kantone den Wechsel der Zuständigkeit für die Förderung der vorbereitenden Kurse von den Kantonen hin zum Bund. Dies ermögliche eine Vereinfachung der Abläufe, eine einheitliche Umsetzung, die volle Freizügigkeit für die Studierenden und eine Angleichung an das HFSV-System.

10 EDK wird aus Darstellungsgründen jeweils unter der Kategorie Kantone aufgeführt. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.4.238814 11/52