Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
SPI, spitex, SPV Platten, SPV Podologen, SSO, stell, suissetec, svbg, SVA, SVDE, SVFZ, SVK, SW, SM, swissolympic, SWL, uspi suisse, VBSS, VSE, VSCI, VSNS.
Für die Unterstützung werden folgende Hauptargumente hervorgebracht (gilt für alle aufgeführten Kategorien von Vernehmlassungsteilnehmenden):
- Förderung der Freizügigkeit und Wahlfreiheit;
- Gleiche Subventionen für alle Teilnehmenden;
- Angleichung der verschiedenen Bildungsbereiche (HF, FH, HS);
- Transparenz in Bezug auf die anfallenden Kosten und die Unterstützung durch die öffentliche Hand;
- Gleichbehandlung der Bildungsanbieter;
- Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern;
- Keine Reglementierung der vorbereitenden Kurse;
- Stärkung der höheren Berufsbildung;
- Linderung des Fachkräftemangels;
- Steigerung der Attraktivität der höheren Berufsbildung;
- Minimierung des administrativen Aufwandes.
CP begrüsst die direkte Entlastung der Teilnehmenden. Als Vorteile des Modells werden die Freizügigkeit, die Transparenz und die Nicht-Reglementierung der vorbereitenden Kurse erwähnt. Ausserdem wird das zentralisierte Finanzierungsmodell über den Bund befürwortet, welches eine Gleichbehandlung von Bildungsanbietern und Teilnehmenden gewährleiste. CP spricht sich klar gegen die weiterhin mögliche Finanzierung von ausgewählten Bildungsangeboten durch die Kantone aus.
SMGV unterstützt den Paradigmenwechsel vollumfänglich und betont gleichzeitig die Wichtigkeit der verbundpartnerschaftlichen Umsetzung.
LMT erachtet die deutlichen Mehrkosten als Nachteil, die letztlich aus Steuern finanziert würden.
VSS befürwortet die Einführung der subjektorientierten Finanzierung durch den Bund, bemängelt jedoch, dass nicht ein globaler Ansatz für den gesamten Tertiärbereich angestrebt werde.
AGORA, AgriAliForm, LBV, LOBAG, OdAPferde, SBLV, SWBV und VTGL begrüssen den Systemwechsel (analog sbv), befürchten jedoch einen Rückzug der Kantone aus der Finanzierung der vorbereitenden Kurse. Weiterhin betonen sie die Wichtigkeit der interkantonalen Zusammenarbeit der Bildungsanbieter in der landwirtschaftlichen Branche, da sonst Kurse mit einer geringen Anzahl Teilnehmende nicht durchgeführt werden könnten.
Analog befürworten SMV und vpod die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund, machen aber auf die Gefahr des Rückzugs der Kantone aus der Finanzierung aufmerksam. Dies könne verheerende Konsequenzen haben.
Dagegen sind SFF, VBSS und VPA der Meinung, dass sich die Kantone nach der Gesetzesänderung vollständig aus der Finanzierung der vorbereitenden Kurse zurückziehen sollten oder die kantonale Finanzierung so ausgestaltet werden müsse, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
SVV unterstützt die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund. Negativ beurteilt wird, dass die nationalen HF durch die Gesetzesänderung und die Einführung der HFSV benachteiligt würden. Ausserdem dürfe die bleibende Möglichkeit der kantonalen Finanzierung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
VSSM begrüsst die Gesetzesänderung grundsätzlich, befürchtet aber gleichzeitig einen Rückgang der Teilnehmenden und eine Verlagerung in Bildungsgänge an höheren Fachschulen. Grund dafür sei, dass die Kursgebühren voraussichtlich steigen, Bildungsgänge Technik HF aber gleichzeitig vollumfänglich unterstützt würden.
Aus Sicht von AS und SKO müsse sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber ihr Engagement für die höhere Berufsbildung aufrechterhalten. SKO fügt an, dass für die Finanzierung von Bildungsangeboten durch die Kantone klare Rahmenbedingungen zu definieren seien.
Swissmem begrüsst zwar den Systemwechsel von den Kantonen hin zum Bund, kritisiert jedoch die subjektorientierte Finanzierung. Das Modell unterscheide sich grundsätzlich von Finanzierungsmodellen anderer Angebote auf Tertiärstufe (HF, FH, HS), welche über eine objektorientierte und somit vorschüssige Finanzierung subventioniert würden. Damit werde die notwendige Gleichstellung zwischen den Bildungsangeboten nicht vollzogen.
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