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Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

BZW-LYSS und OdAWald begrüssen analog zu Swissmem den Systemwechsel. Jedoch wird befürchtet, dass durch die subjektorientierte Finanzierung das gesamte schweizerische Bildungssystem gefährdet und die Attraktivität der höheren Berufsbildung sinken werde. Der Grund sei, dass die vorbereitenden Kurse teurer würden und eine Vorfinanzierung seitens der Teilnehmenden notwendig werde. Zudem werde die neue Finanzierung einen steigenden administrativen Aufwand nach sich ziehen.

PK Holz und BSB begrüssen grundsätzlich die Einführung von subjektorientierten Beiträgen für vorbereitende Kurse auf Bundesebene. Es wird jedoch bezweifelt, dass die kantonale Subventionierung von ausserkantonalen Berufsbildungsangeboten nach dem Prinzip der bisherigen FSV fortgesetzt werde. Eine Fördermassnahme für die berufliche Weiterbildung stelle die Verlagerung der Subventionsquelle somit nur für Kursteilnehmende aus Kantonen dar, die sich bis anhin nicht an der FSV beteiligt haben.

Baukader unterstützt den Systemwechsel, weist jedoch darauf hin, dass die Weiterbildung zum Vorarbeiter nach der geplanten Anpassung des BBG nicht mehr finanziell unterstützt würde, da diese nicht eidgenössisch anerkannt sei.

SBC unterstützt grundsätzlich den Systemwechsel von der objekt- zur subjektorientierten Finanzierung. Es wird jedoch gefordert, den Bundesbeitrag konsequent als Anspruchssubvention zu verankern.

cgas unterstützt grundsätzlich die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund, äussert aber gleichzeitig schwere Bedenken gegenüber der Finanzierung der Vorlage.

GastroSuisse, hotel&gastro, hotelleriesuisse und SSTH begrüssen die schweizweite Harmonisierung der Beiträge an vorbereitende Kurse, äussern jedoch schwere Bedenken bezüglich des Systemwechsels hin zu einer subjektorientierten Finanzierung. Es wird befürchtet, dass dadurch die Attraktivität der eidgenössischen Prüfungen für Mitarbeitende und Arbeitgeber der Branche sinken und es in finanzieller Hinsicht für die Kandidierenden einen Rückschritt darstellen werde.

SMU hält fest, dass durch die subjektorientierte Finanzierung die Absolvierenden der vorbereitenden Kurse gegenüber allen anderen Teilnehmenden auf Tertiärstufe benachteiligt würden und die vorgesehene Finanzierung verschiedene Nachteile aufweise. Die gesetzliche Verankerung der Finanzierung der vorbereitenden Kurse wird hingegen begrüsst.

interieursuisse spricht sich klar gegen das subjektorientierte Finanzierungsmodell aus, begrüsst aber grundsätzlich, dass ein Schritt in Richtung Angleichung der verschiedenen Bildungsbereiche gemacht werde. Die Vorteile könnten auch mit einer objektorientierten Finanzierung erreicht werden. Ausserdem sei mit der subjektorientierten Finanzierung ein grosser administrativer Aufwand verbunden.

VSEI und SPV Platten sprechen sich ebenfalls gegen das geplante Finanzierungsmodell aus. Es wird eine Gleichbehandlung gegenüber den höheren Fachschulen und Fachhochschulen gefordert. Dies bedinge eine objektorientierte Finanzierung.

BSMPA hält fest, dass die Gesetzesänderung vor allem die Bildungsanbieter bevorteilen würde und bemängelt, dass keinerlei Angaben zur Qualitätssicherung gemacht würden.

shqa äussert als kleine Trägerschaft Bedenken gegenüber der geplanten Gesetzesänderung.

SFV sieht keinen Nutzen in der subjektorientieren Finanzierung. Diese würde nur die bereits sehr grosse Nachfrage erhöhen.

Art. 56a Abs. 1

- Kann-Bestimmung

- Definition der vorbereitenden Kurse

Dachverbände der Wirtschaft

SAV, SGB und sbv kommentieren die „Kann-Formulierung“ im Gesetzesartikel. SAV hält fest, die „Kann-Formulierung“ sei gesetzestechnisch korrekt, es bestehe allerdings die klare politische Erwartung, dass der Bund von dieser Fördermöglichkeit auch Gebrauch mache. SGB und sbv kritisieren die „Kann-Formulierung“ als zu schwach. Das Bekenntnis, die höhere Berufsbildung stärken zu wollen, müsse sich klar zeigen. Die „Kann-Formulierung“ sei zu streichen.

KFMV fordert eine Klärung dahingehend, ob auch die Kosten für die notwendigen Zertifikats- und Zulassungslehrgänge – sofern sie in den Prüfungsordnungen und Wegleitungen als Zulassungsbedingung aufgeführt werden – inkl. Kurslehrmitteln angerechnet würden könnten.

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