Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Auch AgriAliForm, AGORA, LBV, LOBAG, OdAPferde, SBLV, SWBV und VTGL fordern eine Zusatzfinanzierung von 100 Millionen Franken, damit die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung erreicht werden könne.
VSE betont, dass es sich beim neuen finanziellen Engagement des Bundes um einen langfristigen Auftrag handle, der entsprechend in der Grundsatzbestimmung festzuhalten sei.
Art. 59 Abs. 2
- Kostenbeteiligung des Bundes an der Berufsbildung
- Beiträge nach Artikel 54 und 55 an Projekte und Leistungen
Kantone
EDK und die grosse Mehrheit der Kantone fordern, die Bundesbeteiligung an den Auslagen der Berufsbildung auf 30% zu erhöhen. Die Übernahme der Subventionierung der vorbereitenden Kurse durch den Bund und die Erhöhung der Finanzierung um bis zu 100 Mio. Franken dürften nicht zulasten der Kantone und der beruflichen Grundbildung ausfallen.
Zudem sollten die Beiträge des Bundes nach den Artikeln 54 und 55 an Projekte und Leistungen gesenkt werden (5% anstatt höchstens 10%).
Namentlich sprechen sich die folgenden Kantone in diesem Sinne aus: AG, AR, BE, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, VD, TG, TI, VS, ZG, ZH.
Der Kanton NW hat die gleichen Forderungen, schlägt jedoch 2 weitere Varianten vor:
1. Bundesbeteiligung von mind. 25% und höchstens 30%, höchstens 10% nach Artikel 54 und 55.
2. Bundesbeteiligung von mind. 25%, höchstens 10% nach Artikel 54 und 55.
Der Kanton UR schliesst sich der Variante 1 an.
Der Kanton BL schlägt zusätzlich noch 2 weitere Varianten vor:
1. Bundesbeteiligung von 30%, höchstens 10% nach Artikel 54 und 55.
2. Bundesbeteiligung von höchstens 30%, höchstens 10% nach Artikel 54 und 55.
Parteien
CVP hält fest, dass eine umfangreiche Finanzierung der höheren Berufsbildung auf keinen Fall zu einer Schwächung der beruflichen Grundbildung führen dürfe.
SP schlägt vor, dass der Bund entweder zu einem grösseren Teil als vorgesehen die Kosten der Reform tragen müsse oder dass die Finanzierung der vorbereitenden Kurse über einen separaten Kredit abgewickelt und massgeblich vom Bund finanziert werden solle. Die Kantone würden ansonsten einen Leistungsabbau bei der beruflichen Grundbildung vornehmen. SP begrüsst es, dass der Plafond von 10% für Beiträge nach den Artikeln 54 und 55 BBG an Projekte und Leistungen beibehalten und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität bei der Verwendung der Mittel vorgesehen werde.
Dachverbände der Wirtschaft
Gemäss SGB müsse die Kostenbeteiligung des Bundes entweder auf ungefähr 30% angehoben oder die subjektorientierte Finanzierung aus dem geltenden Viertel ausgeschlossen werden, um die Finanzierung der beruflichen Grundbildung durch die Kantone nicht zu gefährden. SGB erachtet die Deckelung auf 10% für Beiträge nach den Artikeln 54 und 55 BBG als sinnvoll, da dies einen flexiblen Einsatz der Mittel erlaube.
Auch Travail.Suisse merkt an, dass die Kostenbeteiligung des Bundes erhöht werden müsse, um die berufliche Grundbildung nicht zu schwächen. Der Verband unterstützt den Plafond von 10% für die Beiträge nach Artikel 54 und 55, betont jedoch, dass auch eine untere Grenze festgelegt werden müsse (5%), um Reformen und Innovationen in der Berufsbildung weiterhin zu ermöglichen.
Auch SGV weist darauf hin, dass das neue Finanzierungssystem nicht zulasten der Kantone und damit der beruflichen Grundbildung ausfallen dürfe. SGV unterstützt deshalb die Kantone in ihrer Forderung, dass der Bund den Betrag an die Kantone nicht kürzen und seinen Prozentanteil in einer ersten Phase allenfalls noch erhöhen solle.
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