Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Für SAV ist es von zentraler Bedeutung, dass durch eine Veränderung der Finanzierung in der höheren Berufsbildung auf keinen Fall die beruflichen Grundbildung gefährdet werde, jedoch hält er eine Erhöhung der Kostenbeteiligung des Bundes für übereilt. Die Deckelung der Beiträge für Artikel 54 und 55 wird grundsätzlich gutgeheissen, da diese bis jetzt nicht ausgeschöpft worden seien.
KFMV äussert die Befürchtung, dass die Kantone aufgrund des vorliegenden Systemwechsels und der Kompetenzverlagerung bei der Finanzierung der vorbereitenden Kurse Sparmassnahmen bei der beruflichen Grundbildung vornehmen würden. Er hält fest, dass das zusätzliche Engagement die Grundbildung nicht benachteiligen dürfe.
Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien
Für SVEB und SDK ist es zentral, dass das neue Finanzierungssystem nicht zu unerwünschten Nebenwirkungen bzw. Einsparungen im Bereich der beruflichen Grundbildung führe.
Auch EKKJ fordert, die Kostenaufteilung der Berufsbildung zwischen Bund und Kantonen neu zu diskutieren, um die berufliche Grundbildung nicht zu schwächen. Sie erachtet es als sinnvoll, höchstens 10% als Beitrag nach den Artikeln 54 und 55 an Projekte und Leistungen vorzusehen, da dies bei ökonomischen Engpässen Flexibilität ermögliche.
GDK erwartet im erläuternden Bericht des Bundesrates eine verbindliche Zusage, dass die Stärkung der höheren Berufsbildung nicht zu einer Schwächung der übrigen Berufsbildung führen werde.
Trägerschaften und interessierte Kreise
CP und uspi suisse äussern Bedenken bezüglich der Kostenbeteiligung des Bundes von 25%. Es wird befürchtet, dass die Kantone durch die neu entstehenden Kosten bei der beruflichen Grundbildung Abstriche machen könnten (besonders üK). Diese Gefahr bestehe vor allem in der Westschweiz. Es wird eine überwiegende und dauerhaft sichergestellte Finanzierung des Bundes im Umfang von 75% für die subjektorientierte Finanzierung der vorbereitenden Kurse vorgeschlagen.
FER vertritt ebenfalls diese Ansicht, fordert jedoch vom Bund die Zusicherung der Übernahme von 50% der Kosten für die subjektorientierte Finanzierung.
BDS, VSEI und der VSSM sind wie SGV der Ansicht, dass die Kantone in ihrer Forderung zu unterstützen sind, wonach der Bund den Betrag an die Kantone nicht kürzen und seinen Prozentanteil erhöhen solle.
OdASanté und H+ fordern, dass sich der Bund weiterhin mit 10% an Projekten und Leistungen beteilige.
H+ hält zudem fest, dass das zusätzliche Engagement in der höheren Berufsbildung die Grundbildung nicht benachteiligen dürfe. Die Berufsbildung solle als Ganzes gestärkt werden. Im Gesetz oder in den Ausführungsbestimmungen müsse ein negativer Umverteilungseffekt verhindert werden.
Auch CURAVIVA ist es wichtig, dass die Beiträge des Bundes an die übrige Berufsbildung nicht gekürzt werden.
ASTAG, CURAVIVA, holzbau, hotelleriesuisse, SAVOIRSOCIAL, SBC, SSTH, SVDE, SVV, SM, viscom und vpod betonen, dass der zusätzliche Aufwand öffentlicher Mittel nicht zu Lasten der beruflichen Grundbildung ausfallen dürfe und damit auch nicht zu Lasten der Kantone (Pauschale).
BZW-LYSS befürchtet angesichts der Finanzlage der Kantone eine Lücke bei der Finanzierung.
cgas spricht sich klar gegen die Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen aus und fordert eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes.
4.2 Vollzug
Aufgrund der zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen, die den Vollzug bzw. die Berufsbildungsverordnung betreffen, werden diese zur Vollständigkeit in diesem Kapitel festgehalten. Sie sind nicht offizieller Bestandteil der Vernehmlassung zur „Änderung des Berufsbildungsgesetzes: Stärkung der höheren Berufsbildung“.
Generelle Bemerkungen zum Vollzug
Parteien
CVP wie FDP fordern eine unbürokratische und einfache Umsetzung. CVP wünscht sich zudem eine Präzisierung der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells.
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