Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten

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stellen sie der zuständigen Expertengruppe die gesammelten Daten zur Verfügung, um die internationale Zusammenarbeit anzuregen und einen internationalen Vergleich zu ermöglichen (Abs. 3).

Koordination auf Bundesebene

Der Fachbereich Häusliche Gewalt des EBG – eines Bundesamtes des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) – wurde vom Bundesrat im Jahr 2003 geschaffen mit dem Auftrag, namentlich die Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bund, Kantonen und nichtstaatlichen Organisationen zu fördern. Das EBG leitet die Interdepartementale Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt (IAHG), welche die koordinierte Umsetzung und Begleitung der Massnahmen des Bundesrates im Bericht vom 13. Mai 200955 und anderer laufender Geschäfte sicherstellt. Wie im Zusammenhang mit Artikel 7 erläutert, sind in dieser Gruppe insbesondere folgende Bundesämter vertreten: das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das die Massnahmen im Bereich der Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung koordiniert56, das Staatssekretariat für Migration (SEM), das in enger Zusammenarbeit mit dem EBG das Bundesprogramm zur Bekämpfung von Zwangsheiraten für den Zeitraum 2013–2018 leitet57, das Bundesamt für Justiz (BJ), das verschiedene Projekte zum Opferschutz federführend betreut, sowie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das die Nationalen Jugendschutzprogramme 2011–2015 koordiniert58.

Koordination auf internationaler Ebene

Was die internationale Zusammenarbeit und die Koordination auf internationaler Ebene betrifft, erfasst die Tätigkeit des EBG alle Formen der Gewalt gegen Frauen. Das EBG vertritt die Schweiz seit mehreren Jahren in der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Commission pour l’égalité entre femmes et hommes, GEC) des Europarates, dem ehemaligen Lenkungsausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Comité directeur pour l’égalité entre femmes et hommes, CDEG). Dabei war es an der Erarbeitung der Empfehlung Rec (2002)5 zum Schutz von Frauen vor Gewalt beteiligt und hat die Antworten der Schweiz für die vier Monitoring-Runden zur Umsetzung der Empfehlung geliefert. Unter der Leitung des BJ war das EBG mit dem EDA ausserdem Teil der Schweizer Delegation, welche an der Ausarbeitung der Istanbul-Konvention beteiligt war. In der Organisation der Vereinten Nationen leitet das EBG die Erstellung der Berichte der Regierungen zur Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und der Aktionsplattform von Peking, die insbesondere die Gewalt gegen Frauen und Mädchen betreffen.

Koordination auf kantonaler Ebene

55 Bericht vom 13. Mai 2009 über Gewalt in Paarbeziehungen, Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen (in Erfüllung des Postulats Stump 05.3694 vom 7. Oktober 2005); BBl 2009 4087.

56 Vgl. http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/07685/12512/13670/index.html?lang =de.

57 Vgl. https://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/2012 /ref_2012-09-14.html.

58 Vgl. http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00071/index.html?lang=de.