Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 84 Seiten

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ner(in) oder um ein anderes Familienmitglied der geschädigten Person, werden diese polizeilich registrierten Straftaten sowie die beschuldigte und die geschädigte Person dem häuslichen Bereich zugeordnet. Diese Zuordnung geschieht unabhängig vom Geschlecht und Alter der betroffenen Personen. Das BFS macht diese seit 2009 existierenden Daten der PKS jährlich einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Die veröffentlichten Daten enthalten Informationen über Geschlecht und Alter der beschuldigten und geschädigten Personen. Für die Themenbereiche Gewaltstraftaten allgemein, häusliche Gewalt und Straftaten gegen die sexuelle Integrität werden die Daten im Jahresbericht und auf den Internetseiten des Bundesamtes detailliert ausgewiesen. Die mit den PKS-Daten erstellten Jahres- und Kantonsvergleiche erlauben Aussagen über Verbreitung und Entwicklung der (häuslichen) Gewalt im Hellfeld.

Im Rahmen der Opferhilfestatistik werden die Beratungen, die auf einem Fall häuslicher Gewalt beruhen, gesondert ausgewiesen. Die Daten werden vom Bundesamt für Statistik publiziert. Alle Daten zum Thema Gewalt stehen in anonymisierter Form beim Bundesamt für Statistik zu Forschungszwecken zur Verfügung.

Kantonale Statistiken erfassen insbesondere polizeiliche Schutzmassnahmen in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.59

Neben der Erhebung von Daten zum Hellfeld werden auch solche zum Dunkelfeld erhoben. Die erste für die Schweiz repräsentative Befragung zu häuslicher Gewalt wurde 1994 erstellt.60 2004 nahm die Schweiz unter Leitung der Universität Lausanne am International Violence against Women Survey teil.61 Zur sexuellen Viktimisierung von Kindern und Jugendlichen liefert die Optimusstudie62 repräsentative Daten. Des Weiteren wurden Befragungen von Patientinnen und Patienten im Rahmen von Projekten an verschiedenen Spitälern der Schweiz durchgeführt, darunter zum Beispiel die repräsentative Befragung von Patientinnen zu ihren Gewalterfahrungen an der Maternité Inselhof Triemli, Zürich (2003).63

Forschung

Im Bereich der Forschung gibt es eine Vielzahl von Berichten und Studien zum Thema Gewalt gegen Frauen (und andere) und häusliche Gewalt. Mit deren Erstellung und Veröffentlichung wird ein Beitrag zur Information der Bevölkerung im Sinne von Artikel 11 Absatz 4 sowie deren Sensibilisierung gemäss Artikel 13 Absatz 2 geleistet.

Zu nennen sind beispielhaft:

 Der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann (FHG/EBG) finanziert und veröffentlicht regelmässig Studien, Berichte und Evaluationen, die als Grundlage für die Erarbeitung wirksa-

59 Vgl. Informationsblatt Zahlen zu Häuslicher Gewalt in der Schweiz, http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00442/.

60 Gillioz, Lucienne et al. 1997, Domination et violence envers la femme dans le couple, Lausanne.

61 Killias Martin, Simonin Mathieu et al 2004: Violence experienced by woman in Switzerland over their lifespan. Results of the International Violence against Women Survey. Lausanne.

62 Averdijk, Müller-Johnson & Eisner 2012.

63 Vgl. Informationsblatt Zahlen zu Häuslicher Gewalt in der Schweiz: http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00442/.