Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 68 Seiten
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Bestimmungen konkretisiert werden. Entsprechende Gesuche für Abweichungen sind jedoch nachvollziehbar zu begründen und der FINMA vorgängig zur Genehmigung zu unterbreiten.
Art. 40 E-KKV-FINMA (bisher Art. 41) Modell-Ansatz: Vergleichsportefeuille
Absatz 1
Mit der Anpassung des Abs. 1 erfolgt eine formelle Konkretisierung aufgrund der geltenden UCITS-Bestimmungen nach der CESR-Guideline 10-788, Box 12, welche explizit ein derivatfreies Vergleichsvermögen fordert. Die bestehenden Bestimmungen des Abs. 1 enthält diese Anforderungen implizit aufgrund des Verbots einer Hebelwirkung im Vergleichsvermögen.
Absatz 4
Zur besseren Verständlichkeit wird Abs. 4 formell umformuliert.
Absatz 5
Siehe Erläuterungen zu Art. 35 E-KKV-FINMA bezüglich dem absoluten VaR-Ansatz.
Art. 42 E-KKV-FINMA (bisher Art. 43) Modell-Ansatz: Stresstests
Absatz 2
Die UCITS-Bestimmungen erfordern im Rahmen der qualitativen Anforderungen an Stresstests neben einer mindestens monatlichen Frequenz eine zusätzliche Durchführung, wenn eine wesentliche Änderung der Testergebnisse aufgrund relevanter Veränderungen in der Zusammensetzung oder des Wertes des Portfolios des Effektenfonds oder der Marktgegebenheiten zu erwarten ist. Dies stellt eine materielle Änderung dar, da die Fondsleitung oder SICAV in der Pflicht sind, entsprechende Stresstests durchzuführen, wenn das letztmalig ermittelte Ergebnis sich durch wesentliche Veränderungen bei einer nochmaligen Berechnung signifikant verändern kann. Die Änderungen der Marktgegebenheiten unter Portfolio-Zusammensetzung sind entsprechend laufend zu verfolgen und deren Auswirkungen abzuschätzen. Möglicherweise kann auch eine Änderung der Stresstests selber notwendig sein.
Absatz 4
Abs. 4 regelt bisher, dass die durchgeführten Stresstests nachvollziehbar zu dokumentieren sind. Neu sind aus Nachvollziehbarkeits- und Anlegeschutzgründen auch die allfällig resultierenden Massnahmen aus durchgeführten Stresstest verbindlich zu dokumentieren und nicht nur die entsprechenden Resultate.
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