Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/15: Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) · 68 Seiten

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Art. 44 E-KKV-FINMA (bisher Art. 45) Deckung einer Verpflichtung zur physischen Lieferung eines Basiswerts

Absatz 4 (gestrichen)

Der vorliegende Absatz wird gestrichen, da aufgrund der Anpassung des Commitment-Ansatzes II keine Aufteilung in Markt-, Kredit- und Währungsrisiken mehr besteht.

Art. 45 E-KKV-FINMA (bisher Art. 46) Deckung einer Zahlungsverpflichtung

Absatz 5 (gestrichen)

Der vorliegende Absatz wird analog Art. 44 Abs. 4 E-KKV-FINMA gestrichen, da aufgrund der Anpassung des Commitment-Ansatzes II keine Aufteilung in Markt-, Kredit- und Währungsrisiken mehr besteht.

Art. 46 E-KKV-FINMA (bisher Art. 47) Vorschriften zur Anrechnung an die Anlagebeschränkun-

gen

Grundsätzlich erfolgen vorliegend rein formelle Anpassungen ohne materielle Auswirkungen.

Absatz 3

Bei den Bestimmung von Abs. 3 handelt es sich nicht um eine Abweichung von Art. 67 Abs. 2 KKV sondern es wird eine angemessene Frist für die Zurückführung der Anlagen auf das zulässige Mass für den vorliegenden Fall definiert. Der Absatz wird daher formell angepasst.

Art. 47 E-KKV-FINMA (bisher Art. 48) Anrechnung von Derivaten

Absatz 1 und 3

Aufgrund der Konkretisierung der Bestimmung der Basiswertäquivalente im Rahmen des Commitment-Ansatzes II (Anhang 1) werden die entsprechenden Berechnungsmethoden auch für die Anrechnung der Derivate und Derivat-Komponenten übernommen. Einerseits erfolgt dadurch eine Vereinfachung bei der Anwendung, da nicht zwei verschiedene Bestimmungen für die Berechnung des Gesamtengagements und der Risikoverteilungsvorschriften anzuwenden sind. Andererseits entspricht dieses Vorgehen den geltenden UCITS-Bestimmungen. Die CESR-Guideline 10-788 schreibt ebenfalls die Anwendung des Commitment Approach bei der Berechnung der Risikoverteilungsvorschriften vor, wo dieser zu angemessenen Resultaten führt (alternativ ist der VaR zu bestimmen). Dies wurde bspw. auch von der BaFin in der Derivateverordnung übernommen.

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