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Vernehmlassung 2014/152: Verordnung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Verordnung, NagV) · 8 Seiten
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9. Dünger-Verordnung vom 10. Januar 200138
Art. 3 Abs. 2
2Für das Inverkehrbringen von Düngern, deren Entwicklung auf genutzten genetischen Ressourcen oder auf sich darauf beziehendem traditionellem Wissen basiert, bleiben die Bestimmungen der Nagoya-Verordnung39 vorbehalten.
10. Futtermittel-Verordnung vom 26. Oktober 201140
Art. 7 Abs. 1bis
1bisFür das Inverkehrbringen von Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln und Diätfuttermitteln, deren Entwicklung auf genutzten genetischen Ressourcen oder auf sich darauf beziehendem traditionellem Wissen basiert, bleiben die Bestimmungen der Nagoya-Verordnung41 vorbehalten.
Art. 19 Abs. 1bis
1bisFür das Inverkehrbringen von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen, deren Entwicklung auf genutzten genetischen Ressourcen oder auf sich darauf beziehendem traditionellem Wissen basiert, bleiben die Bestimmungen der Nagoya-Verordnung42 vorbehalten.
Art. 61 Abs. 4
4Für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Futtermitteln, deren Entwicklung auf genutzten genetischen Ressourcen oder auf sich darauf beziehendem traditionellem Wissen basiert, bleiben die Bestimmungen der Nagoya-
Verordnung43 vorbehalten.
38 SR 916.171
39SR 451.61
40 SR 916.307
41 SR 451.61
42 SR 451.61
43 SR 451.61