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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht
erste Dosimeter tragen. Mit der totalen Personen-Oberflächendosis wird die Exposition der Augenlinse während dieser Zeit ebenfalls berücksichtigt. Bei Arbeiten, bei der eine Schürze getragen wird, wird der Anteil des ersten Dosimeters unter der Schürze kaum ins Gewicht fallen und so wird keine zu hohe Dosis verbucht.
Absatz 4 regelt, dass eine beruflich strahlenexponierte Person ihre Augenlinsendosis durch das Tragen einer Schutzbrille reduzieren kann. Je nach Anwendung kann das die einzige Möglichkeit sein, ein Überschreiten des Jahresgrenzwertes zu verhindern. Da die Abschirmung dieser Brillen unterschiedlich ist, muss die oder der Sachverständige für das getragene Modell einen individuellen Korrekturfaktor fL bestimmen (L steht für Linse und soll eine Verwechslung mit anderen Korrekturfaktoren verhindern). Die Aufsichtsbehörde muss ihr Einverständnis zum Korrekturfaktor erteilen. Dieser Artikel ist neu und regelt die Überwachung des neuen Grenzwertes für die Augenlinse (Art. 68 Abs. 3 Bst. a E-StSV).
Art. 12 Extremitätendosimeter
Bei der Aufsichtstätigkeit des BAG hat sich gezeigt, dass besonders im medizinischen Bereich oft kein Extremitätendosimeter getragen wird, obwohl die Bedingungen dafür gemäss Artikel 9 Absatz 1 gegeben wären. Mit einer nicht abschliessenden Liste sollen die Arbeiten benannt werden, bei denen das Tragen eines Extremitätendosimeters obligatorisch ist. Es handelt sich um Arbeiten, die regelmässige Handdosen und ein erhöhtes Risiko für eine Grenzwertüberschreitung der Handdosis mit sich bringen. Die Aufzählung soll der oder dem Sachverständigen helfen, die beruflich strahlenexponierten Personen zu bezeichnen, welche ein Extremitätendosimeter tragen müssen. In (im Artikel nicht aufgeführten) Einzelfällen muss die Aufsichtsbehörde die Möglichkeit haben, ein Extremitätendosimeter zu verlangen.
Die Aufzählung ist so formuliert, dass sie nicht für den Aufsichtsbereich des ENSI gilt, da das ENSI dazu selber geeignete Richtlinien formuliert.
Art. 13 Ermittlung der Extremitätendosis bei der Handhabung offener Quellen
Eine Untersuchung des Institut de Radiophysique (IRA) in Lausanne hat ergeben, dass bei der Handhabung offener Quellen die mit dem Fingerringdosimeter gemessenen Handdosen grossen Schwankungen unterliegen. Die Dosis an den Fingerspitzen kann um ein Vielfaches höher sein, als die an der Fingerbasis gemessene Dosis. Die Expertengruppe für Dosimetrie der KSR hat diese Erkenntnisse in einer Empfehlung zusammengefasst.3
Der neue Artikel 13 stützt sich auf diese Empfehlung. Er soll garantieren, dass eine möglichst realistische Handdosis im zentralen Dosisregister verbucht wird. Der Korrekturfaktor wird fE genannt (E steht für Extremitäten).
Art. 14 Aktive Personendosimeter als Zweitdosimeter
Dieser neue Artikel regelt den bereits jetzt in der Praxis oft so gehandhabten Umgang mit aktiven Personendosimeter (APD) als Zweitdosimeter. Die Aufzählung stützt sich auf die Erkenntnisse und Erfahrungen der Aufsichtsbehörden.
Ein Teil des aktuellen Artikels 13 der Dosimetrieverordnung ist darin enthalten. Jedoch werden die Kriterien für ein APD als Zweitdosimeter im neuen Artikel präzisiert.
Ausserdem stützt sich der neue Artikel auf Teile einer Empfehlung der Expertengruppe für Dosimetrie der KSR.4
Art. 15 Dosisermittlung beim Flugpersonal
Gemäss Artikel 63 und 64 E-StSV wird ein Teil des Flugpersonals neu als beruflich strahlenexponiert bezeichnet, was zur Folge hat, dass die individuelle Dosis ermittelt werden muss. Diese Ermittlung kann vom Betrieb selber durchgeführt werden, wenn dafür eine anerkannte Software benutzt wird.
3 KSR Stellungnahme zuhanden des BAG betreffend die Extremitätendosimetrie in der Nuklearmedizin (Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität, 2009).
4 Empfehlungen zur Verwendung von aktiven Personendosimetern (Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität, 2010).