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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 45 Dosimetriesysteme zur Durchführung der Umgebungsdosimetrie

Absatz 1 legt entsprechend Kapitel 1 der KSR Empfehlung vier Typen von Umgebungsdosimetriesystemen fest.

Absatz 2 definiert die Messgrösse und die Rückführbarkeit der Messsysteme auf nationale Normale (Kapitel 5.2 der KSR-Empfehlung).

Art. 46 Qualitätssicherung

Entspricht dem Kapitel 4.1 der KSR-Empfehlung.

Art. 47 Vergleichsmessungen und Kontrollen

Setzt Kapitel 4.2 der KSR-Empfehlungen um.

2. Abschnitt: Technische Vorgaben

Art. 48 Referenzbedingungen

Setzt Kapitel 5.1 der KSR-Empfehlungen um.

Art. 49 Technische Anforderungen

Setzt Kapitel 3 der KSR-Empfehlungen um.

5. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 50 Aufhebung anderer Erlasse

Da es sich vorliegend um eine Totalrevision handelt, wird die bisherige Verordnung aufgehoben.

Art. 51 Inkrafttreten

Dieser Artikel bedarf keiner Erläuterung.

Anhang 1

Ergänzt durch die Definition des Gleichgewichtsfaktors F, der in Artikel 40 und Anhang 10 erwähnt wird.

Anhänge 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 11

In Anhang 10 wurden aufgrund neuerer Publikationen einige Konversionskoeffizienten für Neutronen und Elektronen angepasst.

Ansonsten entsprechen die Anhänge der bisherigen Dosimetrieverordnung.

Anhänge 8 und 9

Für das in Artikel 11 erwähnte Augenlinsendosimeter werden hier analog zu einem Extremitätendosimeter die Anforderungen definiert. Der Unterschied zu einem Extremitätendosimeter ist die Verwendung eines Quaderphantoms nach Artikel 24, sowie eine tiefere Dosis, die messbar sein muss.

Anhang 12

Dieser neue Anhang leitet die Dosisbestimmung bei einer Exposition durch Radon her. Die Erläuterung dazu wird im Anhang selber gegeben:

Die effektive Dosis des Personals muss ermittelt werden, falls die integrierte Radongaskonzentration während der effektiven monatlichen Arbeitszeit am Arbeitsplatz 170 kBqh/m3 überschreitet. Als Grundlage für die entsprechende Konversion dient der nominelle Risikokoeffizient für eine Radonexposition einer Person am Arbeitsplatz aus der ICRP-Publikation 115 (2010) und der totale Risikokoeffizient für Krebs und erbliche Effekte aus der ICRP-Publikation 103 (2007).

Die Messung der Radongaskonzentration wird hier nicht beschrieben. Sie wird im Artikel 174 der E-