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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 38 Messung der Aktivitätskonzentration in der Atemluft

Entspricht Artikel 36 der bisherigen Dosimetrieverordnung. Die Formulierung wurde konkretisiert.

Art. 39 Spezielle Nuklide

Entspricht Artikel 37 der bisherigen Dosimetrieverordnung.

Art. 40 Dosisermittlung bei Radonexposition

Dieser neue Artikel regelt die Dosisermittlung bei einer Radonexposition, welche unter der geltenden Dosimetrieverordnung noch nicht durchgeführt wurde. Grundlage für eine solche Überwachung ist Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe d der E-StSV.

Keine der in der Schweiz tätigen Personendosimetriestellen ist aktuell für eine solche Dosisermittlung anerkannt. Nach Schätzungen der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) wird nur bei wenigen Personen aufgrund ihrer Radonexposition am Arbeitsplatz eine Dosisermittlung durchgeführt werden müssen. Es ist denkbar, dass die Suva, das IRA oder eine Radonmessstelle sich für eine solche Dosisermittlung anerkennen lassen wird.

Die für die Dosisermittlung benötigten Radonmessungen müssen von einer anerkannten Radonmessstelle (Art. 168 der E-StSV) durchgeführt werden. Die Radonmessstellen sind jedoch nicht dafür anerkannt, daraus eine Personendosis zu berechnen. Dies kann nur von einer anerkannten Personendosimetriestelle durchgeführt werden.

In Anhang 10 wird die Dosisermittlung hergeleitet und die Formel dazu definiert.

Absatz 3 beschreibt wie der Gleichgewichtsfaktor (F) festgelegt wird.

2. Abschnitt: Durchführung von Triagemessungen und Bedingungen für die Anerkennung von Inkorporationsmessstellen

Art. 41 Triagemessungen

Dieser Artikel wurde neu formuliert mit dem Ziel, für die Triagemessungen die Betriebe in die Pflicht zu nehmen. Der Artikel basiert auf der Weisung L-06-01 zur Durchführung von Triagemessungen und verlangt, dass betriebsintern die Vorgehensweise der Triagemessung & die Resultate protokolliert werden müssen.

Art. 42 Anerkennung von Inkorporationsmessstellen

Bis auf die Anpassung der Verweise auf die E-StSV entspricht die Bestimmung inhaltlich Artikel 39 der bisherigen Dosimetrieverordnung. Zum besseren Verständnis wurde die Formulierung angepasst.

3. Abschnitt: Standardmodelle für die Berechnungen

Art. 43 Standardberechnung

Entspricht Artikel 40 der bisherigen Dosimetrieverordnung. Zum besseren Verständnis wurde die Formulierung angepasst.

4. Kapitel: Umgebungsdosimetrie

Am 24. 11.2004 gab die KSR eine Empfehlung zur Sicherstellung der Messdatenqualität von Umgebungsdosimetriesystemen heraus. Die Inhalte dieser Empfehlung wurden im Rahmen der Revision mit den neuen Artikeln 44 bis 49 in die Dosimetrieverordnung integriert.

1. Abschnitt: Allgemeine Definitionen und Vorgaben

Art. 44 Zweck der Umgebungsdosimetrie

Entspricht inhaltlich dem Kapitel 2 der KSR-Empfehlung von 2004.