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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht
1.3 Auswirkungen
1.3.1 Bund
Die Mehreinnahmen aufgrund der angepassten Gebührensätze in der Gebührenverordnung werden rund CHF 150‘000 – 200'000 jährlich betragen.
Ein direkter Vergleich mit den aktuellen Gebühren ist aus den nachfolgend aufgeführten Gründen nicht möglich:
a) Die mit der Revision geplante Gebührenanpassung ist nicht linear, (die Angabe "durchschnittliche Erhöhung um 20%" unter Ziffer 1.3.3 dieses Berichts ist verallgemeinernd), es schien bei der Revision sinnvoller, eine umfassende, verursachergerechte Neuberechnung des behördlichen Aufwandes je Anlage/Art des Umgangs mit ionisierender Strahlung vorzunehmen.
b) Es wurde eine umfassende neue Kategorisierung der verschiedenen Anlagen / Arten des Umgangs mit ionisierender Strahlung vorgenommen (z.B. Abstufungen nach Gefährdungspotenzial, Unterscheidung von Anwendungen am Mensch bzw. ohne Anwendung am Mensch). Diese Kategorisierung ist ebenfalls in die Neuberechnung des Aufwandes mit eingeflossen. Sie widerspiegelt damit den Grundsatz des "graded approach" in der Philosophie der laufenden Revision der Strahlenschutzverordnung.
c) Die Gebühren sollen neu pauschal für die gesamte Bewilligungsdauer als „all-in-one-Gebühr“ erhoben werden (im Unterschied zur aktuellen Praxis, d.h. ohne Splittung der Gebühr in Administrativ- und Aufsichtspauschale, ohne zusätzliche Gebühren für Anpassungen, ohne 50%- Reduktion der Aufsichtspauschale bei Bewilligungsverlängerungen).
d) Gewisse Gebührenpositionen aus der aktuellen GStSV existieren nicht mehr (vgl. Kapitel 2.2.1, Buchst. e) im vorliegenden Bericht).
Bemerkung: Auf die zukünftigen Gebühreneinnahmen wirken sich die Anpassungen jeweils in Abhängigkeit von der Anzahl bewilligter Anlagen aus. Beispiel: Die Erhöhung bei den CT-Anlagen beträgt zwar fast 50%, die Zahl der Anlagen macht jedoch nur 1.6% vom Total der Anlagen in der Human- und Veterinärmedizin aus (310 CT-Anlagen, Jahr 2014).
Tabelle 1: Geschätzte Gebühreneinnahmen: Art der Bewilligung Gebühren je 10 Jahre in CHF
Anlagen Strahlentherapie + medizinische Diagnostik 11 960 000
Anlagen/Umgang mit ionisierende Strahlung in For- 1 440 000
schungsanlagen + Nuklearmedizin
Bewilligungen bei Aufsicht Suva 460 000
Weitere Bewilligungen total (z.B. Bewilligungen nach 2 460 000
Aufwand, prov. Bewilligung dringlicher Ersatz, Aner-
kennungen von Ausbildungsgängen usw.)
Total / 10 Jahre 16 320 000
Schnitt / Jahr 1. 63 Mio*
*Zum Vergleich: Schnitt der Gebühreneinnahmen
2012/2013 = 1.46 Mio
1.3.2 Kantone
Keine
1.3.3 Bewilligungsinhaberinnen und Bewilligungsinhaber
Durchschnittlich steigen die Gebühren um ca. 20%, bei einzelnen dosisintensiven Anwendungen kann die Erhöhung bis zu 50% betragen. Aufgrund von Mehrkosten in den Bereichen der geologischen Tiefenlagerung sowie der Konditionierung/Zwischenlagerung müssen, mit dem Ziel der Kostendeckung,