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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 96Fedlex · Erläuternder Bericht

den Bewilligungsinhaber im Rahmen eines Critical Incident Reporting System (CIRS) Buch geführt werden. Die Ereignisse müssen regelmässig analysiert werden. Bei der Analyse müssen die Vertreter der verschiedenen Disziplinen, in der Regel Radioonkologie, Medizinphysik und MTRA einbezogen werden. Wenn nötig, müssen betriebliche Anpassungen vorgenommen werden um gleiche oder ähnliche Ereignisse zu verhindern.

Die Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde besteht ab einer potenziellen mässigen Organ- oder Funktionsbeeinträchtigung. Dies entspricht dem Common Terminology Criteria for Adverse Events (CTCAE) [9] Grade 2. Gemeint sind damit moderate Effekte oder verzögerte Effekte wie z.B. eine mässige strahlungsinduzierte Stenose oder eine Hautveränderung mit leichten Beschwerden (kutane Fibrose), welche einer minimalen, lokalen Intervention bedürfen oder welche die Aktivitäten des täglichen Lebens wie Einkaufen, Wäsche waschen, Transport oder das Erledigen von finanziellen Angelegenheiten einschränken.

Alle Patienten- oder Organverwechslungen bei therapeutischen Expositionen oder Expositionen im Hochdosisbereich müssen unabhängig von den Folgen der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Ebenso Ereignisse mit einer effektiven Dosis von mehr als 100 mSv.

Bei den meldepflichtigen medizinischen Ereignissen gilt die Untersuchungs- und Berichterstattungspflicht gleich wie bei Störfällen.

4. Kapitel: Berufliche Expositionen

1. Abschnitt: Beruflich strahlenexponierte Personen

Art. 63 Begriff und Grundsätze

Die Definition aus Anhang 1 der bisherigen StSV wurde erweitert, um auch Personen zu schützen, die einer Strahlenbelastung durch natürliche Strahlung ausgesetzt sind (NORM, Radon, Flugpersonal). Ausser dem Flugpersonal gelten Personen, die kosmischer Strahlung ausgesetzt sind, nicht als beruflich strahlenexponiert.

Der Artikel besagt, dass Personen, welche aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten oder ihrer Ausbildung eine Dosis erhalten können, welche einen der Dosisgrenzwerte für Personen aus der Bevölkerung überschreitet, als beruflich strahlenexponiert gelten.

Die bisherige Formulierung „Personen, die regelmässig in kontrollierten Zonen arbeiten oder ausgebildet werden" wurde mit „einmal in der Woche“ präzisiert, da für die sachverständigen Personen oft unklar war, ab wann man von "regelmässig" ausgehen kann. Dabei wird dem Gefährdungspotenzial entsprechend zwischen dem Aufenthalt in Kontroll- oder Überwachungsbereichen unterschieden. Während in Kontrollbereichen dauernd mit erhöhten Kontaminationen und somit einer Gefährdung gerechnet werden muss, besteht im Überwachungsbereich nur eine Gefährdung, wenn Anlagen in Betrieb sind oder mit geschlossenen radioaktiven Quellen umgegangen wird.

Neu kann eine Person auch aufgrund einer erhöhten Radonexposition am Arbeitsplatz beruflich strahlenexponiert sein (siehe Erläuterungen zum Kapitel Radon).

In Absatz 3 wurde gegenüber Artikel 33 Absatz 2 der bisherigen StSV die Liste um Informationen erweitert, über die beruflich strahlenexponierte Personen regelmässig in Kenntnis gesetzt werden müssen. In der täglichen Aufsichtstätigkeit des BAG und der Suva hat sich gezeigt, dass diese wichtigen Informationen den beruflich strahlenexponierten Personen oft nicht bewusst sind.

Wie bisher gelten sämtliche Regelungen zu beruflich strahlenexponierten Personen nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sondern auch für selbständig erwerbende Personen.

Art. 64 Kategorien

Die Unterteilung der beruflich strahlenexponierten Personen in zwei Kategorien entspricht den Empfehlungen der Euratom BSS und ist im Sinne einer Harmonisierung sinnvoll. Dabei wird ein risikobasiertes Prinzip angewendet. Das für die Schweiz neue Konzept, welches die beruflich strahlenexponierten Personen in die zwei Kategorien A und B einteilt, ist eine Chance für Verbesserungen und gleichzeitig Vereinfachungen im Strahlenschutz.

Die Überwachung soll bei Anwendungen, die ein hohes Bestrahlungsrisiko mit sich bringen, verbessert und intensiviert werden, während sie bei Anwendungen, die ein sehr geringes Bestrahlungsrisiko mit