Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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Expositionssituationen“ integriert werden. Als logische Folge sei es falsch, Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung festzulegen. Für die Exposition der Bevölkerung als bestehende Expositionssituation müsse ein Referenzwert von 1 mSv pro Jahr gelten.
5 Kantone (AI, AR, GL, SG, SH) und KVU sind der Ansicht, dass die Immissionsgrenzwerte für Luft und Wasser mit einer Jahresdosis von 0.1 mSv und nicht 0.3 mSv berechnet werden müssen. Ausserdem wünschen sie, dass neben den Formeln zur Berechnung auch die Werte für die 800 Radionuklide in den Tabellen von Anhang 3 aufgeführt werden. Da die Änderungen gegenüber den aktuellen Werten gering sind, schlagen 3 Kantone (GL, SG, SH) und KVU als Alternative auch die Beibehaltung des Wortlautes des bisherigen Artikels 102 vor.
Der Kanton AG ist der Meinung, dass in Artikel 36 die explizite Nennung von Lebensmitteln fehlt.
Schliesslich fordert der Kanton VS eine Präzisierung des Verhältnisses zwischen den Immissionsgrenzwerten radioaktiver Stoffe in der Umwelt und den gängigen Grössen wie CA und LE, die bisher in den Einleitungsbewilligungen und zur Kontrolle der Exposition von Arbeitskräften verwendet wurden.
3. Kapitel: Medizinische Expositionen
UR begrüsst, dass mit den Bestimmungen in diesem Kapitel der Strahlenschutz für Patientinnen und Patienten verbessert wird.
2 Organisationen (H+ und PKS) befürworten die Anpassung an den neusten Stand von Wissenschaft und Technik und die internationale resp. europäische Harmonisierung zum Schutz von Patientinnen und Patienten.
GST fordert, dass die Veterinärmedizin aus diesem Kapitel ausgeschlossen wird und ein separates Kapitel "veterinärmedizinische Expositionen" verfasst werden soll.
1. Abschnitt: Dosisbereiche in der medizinischen Bildgebung
SGR hält die vorgeschlagenen Dosisbereiche in der Bildgebung für nicht praktikabel und schlägt ebenso wie Hirslanden eine Reduktion auf zwei Dosisbereiche vor. Hirslanden bittet zusätzlich, das Konzept und dessen Anwendung zu überdenken.
VD sieht die Grenze zwischen mittlerem und Hochdosisbereich bei 10 mSv. 4 Organisationen (SVMTRA, SVMTT, BGS, Medi) schlagen vor, halbe mSv-Schritte zu prüfen.
5 Organisationen (SVMTRA, SVMTT, BGS, Medi, HUG) sehen die Computertomografie grundsätzlich im Hochdosisbereich.
Kanton ZH und 3 Organisationen (SGNM, UMS, KSGR) halten die Beispiele für veraltet und 4 Organisationen (SGR, SGNM, KSGR, UKNUKBE) möchten die Beispiele streichen.
Kanton VD und 4 Organisationen (SGSMP, Hirslanden, IRA, SRB) wünschen eine Präzisierung der Einteilung. 3 Organisationen (SGSMP, UMS, SRB) schlagen vor, dass diese Präzisierung in einer Weisung oder anderen Dokumenten festgehalten wird.
KSA schlägt ein Indikations-Dosis-Risikokonzept vor.
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