Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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5. Abschnitt: Klinische Audits

Die Idee der klinischen Audits respektive deren Einführung wird von 12 Organisationen (KL CH, ONCOSUISSE, SCS, PH CH, BGS, SVMTRA, SVMTT, Medi, KSA, SGSMP, SGR, TRAS) begrüsst. 2 Organisationen (SRO, SIWF) lehnen die Einführung klinischer Audits ab.

Die Begründung, weshalb klinische Audits eingeführt werden, wird von 2 Kantonen (JU, ZH) und 5 Organisationen (CENTREPATRONAL, UMS, H+, KSGR, Hirslanden) kritisiert, respektive werden fundiertere Grundlagen gefordert. Kanton ZH fordert, dass vom BAG initiierte Audits nur subsidiär einzusetzen seien.

3 Kantone (ZH, VD, SH) und 6 Organisationen (UKNUKBE, LUKS, SIWF, SGNM, UMS, HUG) befürchten den steigenden Aufwand; 3 Kantone (ZH, VD, TI) und 9 Organisationen (SGSMP, H+, PKS, UKNUKBE, LUKS, SIWF, SRO, Hirslanden, UMS) die zusätzlichen Kosten für die Betriebe und damit für das gesamte Gesundheitswesen. Kanton VD ist der Ansicht, dass mit anderen Massnahmen, wie beispielsweise Aus- und Weiterbildungen sowie einer Anpassung der Tarife die gleichen Effekte günstiger erzielt werden können.

Das Finanzierungskonzept wird von 2 Kantonen (VD, VS) und 9 Organisationen (H+, PKS, CENTREPATRONAL, UMS, Hirslanden, HUG, SGR, SGSMP, SVMTRA) kritisiert respektive wird eine detailliertere Kostenabschätzung gefordert. 4 Organisationen (H+, PKS, KSA, Hirslanden) fordern, dass die Audits in den Tarifen abgebildet werden.

5 Organisationen (SGSMP, FMH, H+, SGR, Hirslanden) betonen, dass flächendeckende Audits im Fünfjahres-Rhythmus wie in Art. 54 Abs. 4 vorgesehen nicht oder schwierig durchzuführen seien. Begründet wird dies unter anderem mit fehlenden Ressourcen (SGSMP, SGR). Im Gegensatz dazu beantragen 3 Organisationen (SCS, KL CH, ONCOSUISSE) eine Überprüfung der "kann" Formulierung. 9 Organisationen (H+, UMS, HUG, Hirslanden, SGNM, LUKS, UKNUKBE, FMH, SGR) fordern eine systematische Selektion auffälliger Betriebe anhand messbarer Kriterien.

Der Nutzen einer Eigenevaluation gemäss Art. 55 wird bezweifelt (KSGR). Zudem sei eine solche nicht jährlich durchführbar (SGNM, UKNUKBE).

Zwei Kantone (SH, VD) und 4 Organisationen (SRO, FMH, SGR, KSGR) kritisieren, dass das Erstellen eines Qualitätshandbuchs für die Betriebe einen (zu) grossen Aufwand bedeute und sie bezweifeln dessen Nutzen teilweise.

SGR und FMH fordern, dass nur ausgewählte Betriebe ein Qualitätshandbuch vorlegen müssen.

SGNM will den Punkt "Empfehlungen an Zuweiserinnen und Zuweiser betreffend Anforderungen von medizinischen Strahlenanwendungen oder Überweisungen" streichen. 2 Organisationen (LUKS, HUG) wollen nicht, dass im Qualitätshandbuch aufgeführt werden muss, wie der auditierte Betrieb die Einhaltung der Zuweiserrichtlinien sicherstellt. SH befürchtet wegen den Zuweiserrichtlinien Konflikte mit den Zuweisern.

SGNM findet, dass die Ermittlung von Strahlendosen in der Nuklearmedizin nicht oder nur mit grösstem Aufwand möglich sei.

5 Organisationen (H+, PKS, UMS, SRO, Hirslanden) betonen, dass verwendete Richtlinien nicht starr sein dürften.

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