Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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VSMR beantragt, dass eine Weiterverwendung oder -verwertung gezielt und transparent erfolgen soll, und dass keine Verpflichtung zur Übernahme bei konventionellen Entsorgern bestehen soll.
8 Kantone (SH, BL, BS, UR, SO, ZH, AR, GL) und 2 Konferenzen (RK MZF, KVU) wünschen Präzisierungen beim Vermischungsverbot von radioaktiven Stoffen, damit dieses nicht umgangen werden kann.
2. Abschnitt: Abgabe an die Umwelt
2 Organisationen (SWISSNUCLEAR, ZWILAG) beantragen, dass die eingeführten, strengeren Freigrenzen durch besondere Freigrenzen für spezielle Entsorgungspfade (bedingte Abgabe) flankiert werden. Ebenso beantragen sie, dass unter Anwendung des Prinzips von 10 μSv/Jahr spezielle Entsorgungen bewilligt werden. Dazu wünscht das CERN, dass flüssige Abfälle auch aufgrund einer maximalen absoluten Aktivität entsorgt werden können.
SWISSNUCLEAR kritisiert, dass natürliche radioaktive Stoffe anders als künstliche betrachtet werden und schlägt eine allgemeine Grenze in Art. 126 in der Höhe des 100-fachen der Freigrenze vor. SWISSNUCLEAR ist der Ansicht, dass Art. 127 bezüglich Verbrennung nicht für KKW gelte.
FS schlägt vor, dass natürliche radioaktive Stoffe nicht nur "ausnahmsweise" an die Umwelt mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde abgegeben werden dürfen.
3. Abschnitt: Behandlung der Abfälle im Betrieb
Die Beschränkung der Abklinglagerung auf 30 Jahre wurde von 2 Organisationen (SWISSNU-CLEAR, ZWILAG) kritisiert. Sie schlagen vor, dass die Zeitgrenze durch den Bewilligungsinhaber zu Beginn der Abklinglagerung angegeben wird.
Kanton ZH schlägt eine 60 Jahre Grenze vor. Zudem wünschen 4 Organisationen (SWISSNU-CLEAR, MB, FS, ZWILAG), dass die Abklinglagerung auch eine Weiterverwendung/ -verwertung nach Art. 120 als Ziel haben kann.
3 Kantone (GL, SH, SG) und KVU bedauern die Streichung der Bedingung "wenn keine gesamthaft günstigere Alternative für Mensch und Umwelt zur Verfügung steht" bei einer Abklinglagerung bis 30 Jahre.
4. Abschnitt: Ablieferung
VSMR kritisiert, dass die Verantwortung für die Folgemassnahmen beim Fund herrenloser Quellen der Abfallentsorgung- und Recyclingindustrie übertragen werde. Es wird beantragt, dass diese Verantwortung durch den Staat getragen werden soll.
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