Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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7. Kapitel: Störfälle

1. Abschnitt: Begriff

2 Organisationen (SWISSNUCLEAR, ZWILAG) beantragen begriffliche Anpassungen wie z.B. von „radioaktive Quelle“ zu „hochradioaktive Quelle“. SWISSNUCLEAR verlangt die vollständige Neuformulierung der Art. 135-157 in Übereinstimmung mit der Kernenergiegesetzgebung sowie mit den bestehenden ENSI-Richtlinien, insbesondere bezüglich Zuständigkeiten, Begriffsdefinitionen und Meldepflicht.

VSMR würdigt Art. 135 Abs. 2 als sehr bedeutende Vorgabe für die Prävention zur Entstehung herrenloser Quellen. Sie beantragt, den Absatz mit dem Hinweis auf Bestrahlungseinheiten mit einer Quelle zu ergänzen.

2. Abschnitt: Vorsorge

6 Organisationen (GREENPEACE, AEFU, PSR-IPPNW, SES, GPS, FS) beantragen in Art. 136 tiefere Eintrittswahrscheinlichkeiten. VSMR würdigt den Art. 136 als wirkungsvolle Risikoreduktion für kritische Quellen. Sie beantragt eine zusätzliche Regulierungsmöglichkeit für Quellen in Altgeräten, die ein Risiko bei der Entsorgung aufweisen.

2 Organisationen (SWISSNUCLEAR, ZWILAG) kritisieren die in Art. 136 vorgeschlagenen Auslegungsanforderungen, die „grosse Unstetigkeiten“ beinhalten. Sie beantragen die Präzisierung der Auslegungsanforderungen und Anpassung an die internationale Praxis für Störfälle

8 Kantone (AG, BL, BS, UR, TG, SH, TI, ZH) und RK-MZF wünschen eine Streichung von Art. 136 Abs. 2 Bst. e bzw. eine Syntaxanpassung (FR). 2 Organisationen (SWISSNUCLEAR, TRAS) machen für Art. 136 diverse Vorschläge für Umformulierungen.

10 Kantone (AG, AI, BL, BS, GL, SG, SH, TG, UR, ZH) und 2 Konferenzen (KVU, RK-MZF) erachten bei Anlagen mit möglichen Störfällen das Vorlegen eines Sicherheitsberichtes gemäss Art. 137 als zwingend.

Kanton BE, KKPKS und FKS wünschen von den Bewilligungsinhabern die Erstellung von Einsatzplänen für die Feuerwehr (Art. 138). FKS schlägt vor, die Ausbildung des betriebseigenen Personals zu ergänzen.

3. Abschnitt: Bewältigung

Die CLRP wünscht, dass in Art. 139 als Sofortmassnahme des Bewilligungsinhabers auch der Aufruf der verpflichteten Personen aufgeführt wird.

11 Kantone (AG, BL, BS, GL, FR, SO, SG, SH, SZ, TI, ZH), 3 Konferenzen (KVU, RK-MZF, KKPKS) und FKS fordern, dass die Störfallmeldung gemäss Art. 140 unverzüglich zu erfolgen hat und dass Störfälle nach Art. 135 auch dem Standortkanton gemeldet werden.

Der VSMR regt zu Art. 141 die Schaffung eines präventiven Informationskanals an, um bei Verlust oder Diebstahl von radioaktiven Quellen die Folgerisiken zu reduzieren.

3 Kantone (AG, UR, SH) beantragen in Art. 143 die Ergänzung, dass bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte im Bereich Lebensmittel die Kantone die erforderlichen Massnahmen gemäss LMG treffen müssen.

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