Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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8 Kantone (AG, GL, SO, SG, SH, TI, UR, ZH), 2 Organisationen (SWISSNUCLEAR, FKS) und KVU fordern, dass die Aufsichtsbehörde unverzüglich" (anstelle von "rechtzeitig") eine Meldung des Störfalls an die betroffenen Personen und Kantone vornimmt (Art. 144).
4. Titel: Notfall-Expositionssituationen
1. Kapitel: Begriff und Referenzwerte
5 Kantone (AI, AR, GL, SG, SH) und KVU fordern, dass die Gefährdungen aller Art nicht nur zu mindern, sondern zu beseitigen sind (Art. 145). SWISSNUCLEAR sieht eine Inkonsistenz gegenüber Art. 2. FKS fordert eine Begriffsbestimmung „erhöhte Radioaktivität“.
Die vorgeschlagenen Referenzwerte für die Bevölkerung (Art. 146) werden von 12 Kantonen (AI, AR, AG, BS, FR, GL, SO, SG, SH, TI, UR, ZH), 2 Konferenzen(KVU, RK MZF) und 2 Organisationen (FKS, TRAS) kritisch beurteilt, wobei teilweise ein Referenzwert von 20 mSv im ersten Jahr und teilweise eine Koppelung von Vorsorgeplanung und Ereignissen gewünscht werden.
TRAS will dem BST ABCN die Kompetenz erteilen, einen tieferen oder höheren Referenzwert von maximal 100 mSv festzulegen.
7 Kantone (AI, AG, AR, GL, SG, SH, ZH) und KVU möchten für die Bevölkerung einen Referenzwert von 20-100 mSv im ersten Jahr.
Kanton BE und KKPKS halten einen Referenzwert für die Bevölkerung von 100 mSv im ersten Jahr nach einer Notfallsituation für zumutbar.
5 Kantone (AR, AI, GL, SG, SH) und KVU beantragen in Art. 147 einen einsatzbedingten Referenzwert von 50 mSv pro Ereignis und zur Rettung von Menschenleben usw. einen Referenzwert von 250 mSv auf Lebenszeit.
4 Kantone (BS, SO, SH, UR) und RK MZF weisen darauf hin, dass möglichst schnell von der Notfall-Expositionssituation in die bestehende Expositionssituation zurückgekehrt werden soll.
2 Kantone (BE, VS) sowie KKPKS fordern Präzisierungen, die Abklärung von Verbindlichkeiten und die Beseitigung von Widersprüchen. FKS möchte einen Referenzwert für die Einsatzkräfte.
FS schlägt die Anpassung der Referenzwerte an die EU-BSS vor.
2. Kapitel: Vorbereitende Massnahmen
2 Kantone (AI, ZH) sowie KVU fordern Zugang zu den Daten für die kantonalen Behörden, die für die Umsetzung in ihren Bereichen notwendig sind.
SWISSNUCLEAR wünscht eine Richtigstellung der Zuständigkeiten in Art. 148 Abs. 4, d.h. die Bezeichnung BABS anstelle von "es".
FKS fordert die vollständige Abgeltung durch den Bund für Kantonsleistungen wie z.B. den Einbezug von Strahlenwehren in die Probenahme- und Messorganisation.
Gemäss SWISSNUCLEAR fehlen in Art. 149 Verweise auf die Alarmierungs- und Notfallschutzverordnung.
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