Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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Die Anordnung einer Radonsanierung bei bestehenden Gebäuden bei Überschreitung des Radonreferenzwertes von 300 Bq/m3 finden 4 Organisationen (ONCOSUISSE, KL CH, PH CH, LLS) begrüssenswert. PH CH erachtet Radonkonzentrationen von über 1000 Bq/m3 in Räumen, in welchen sich eine oder mehrere Personen mehrere Stunden pro Tag aufhalten, als zu hoch. Sie würden es deshalb begrüssen, wenn bei einer Überschreitung von 1000 Bq/m3 verbindlichere Massnahmen ergriffen werden müssten.

FHNW / IEBau und IBH wünschen, dass klar kommuniziert wird, dass die WHO einen Referenzwert von 100 Bq/m3 empfiehlt und nur in Gebieten, bei denen es schwierig ist diesen Referenzwert zu unterschreiten, eine Anhebung des Referenzwertes auf 300 Bq/m3 gelten lässt. Ein Radonreferenzwert von 300 Bq/m3 für die ganze Schweiz entspricht nicht dem Optimierungsprinzip. IBH und FHNW / IEBau schlagen vor, Referenzwerte zwischen 100 und 1000 Bq/m3 je nach der Raumnutzung und Aufenthaltsdauer festzulegen. Laut IBH soll insbesondere für Neubauten der Vorsorgewert von 100 Bq/m3 gelten. IBH möchte neue Begriffe z.B. „Orte mit empfindlicher Nutzung OMEN“ einführen. IRA empfiehlt ein Referenzwert von 100 Bq/m3 in Neubauten.

12 Kantone (UR, LU, TI, GL, BL, TG, SH, OW, BS, SG, ZH, BE) und 2 Konferenzen (KVU, VKCS) beantragen, dass in Art. 165 Abs. 1 der Begriff "sofortige Massnahme" mit " Massnahme" ersetzt werden soll. Zudem möchte der Kanton LU einen personenbezogenen Schwellenwert. Für ECONS muss klarer formiert werden, ob den Schwellenwert einem Grenzwert entspricht.

Zu Art. 165 Abs. 2 wird von 11 Kantonen (UR, LU, TI, GL, BL, TG, SH, OW, BS, SG, BE) und 2 Konferenzen (KVU, VKCS) festgehalten, dass den Schwellenwert von 1000 Bq/m3 für alle Arbeitsplätze (auch diejenigen in Neubauten) gelten soll. Kanton AG und IBH möchten den Schwellenwert von 1000 Bq/m3 ausschliesslich für radongefährdete Arbeitsplätze. FHNW / IEBau schlägt einen Schwellenwert von 1000 Bq/m3 an radongefährdete Arbeitsplätzen und an Teilzeitarbeitsplätzen, bzw. von 700 Bq/m3 an alle anderen Vollzeitarbeitsplätzen.

4 Organisationen (ONCOSUISSE, KL CH, PH CH, LLS) begrüssen den Schwellenwert von 1000 Bq/m3 und die integrierte Radongaskonzentration von 170 kBqh/m3 an Arbeitsplätzen. Sie unterstützen, dass der Radonreferenzwert für neue Arbeitsplätze analog zu Wohn- und Aufenthaltsräumen auf 300 Bq/m3 festgelegt wird. Sie erwähnen jedoch, dass für dauerhaft genutzte Arbeitsplätze eine Radonkonzentration von mehr als 300 Bq/m3 möglichst zu vermeiden sei. IRA ist auch der Meinung, dass der Radonreferenzwert von 300 Bq/m3 für alle Arbeitsplätze gelten soll (ausser wenn die Arbeiter beruflich strahlenexponiert sind).

Laut Kanton UR und ECONS muss für den Schwellenwert eine Messdauer angegeben werden. ECONS schlägt einen Mittelwert über eine Messdauer von 3 Stunden vor. Kanton UR möchte zudem, dass der Begriff „Arbeitsplatz“ definiert wird. Kanton ZH schlägt vor, in einem neuen Abs. 3 festzuhalten, dass für Arbeitsplätze in neuen oder sanierten Gebäuden der Radonreferenzwert von 300 Bq/m3 gelte. Kanton UR empfiehlt in einen neuen Abs. 3 zu erwähnen, dass Schulen und Kindergärten bewohnte Wohnräume gleichgesetzt seien.

9 Kantone (TI, GL, TG, BL, BS, SG, BE, SH, NE) und 2 Konferenzen (KVU, VKCS) sind der Ansicht, dass die Fach- und Informationsstelle für Radon für Ausbildungsmöglichkeiten von Radonfachpersonen sorgen müsse. 7 Kantone (GL, TG, BL, BS, SG, LU, SH) und KVU empfehlen, in Art 166 den „Radonaktionsplan“ nicht zu erwähnen. 7 Kantone (SH, GL, TG, BL, SG, BE, OW) und 2 Konferenzen (VKCS, KVU) fordern, dass die Fachstelle neu auch die Baufachleute informieren solle; sie habe auch die Aufgabe, wissenschaftliche Grundlagen zu Radonschutzmassnahmen zu erarbeiten. Die Kantone BS und LU sowie HEV und FHNW / IEBau schlagen Kürzungen bzw. Anpassungen in der Aufgabenliste vor. Kanton LU möchte, dass den Begriff „regelmässig“ präzisiert wird. UGZ schlägt vor, die Gemeinden in Art. 166 Abs. 2 Bst. c zu ergänzen.

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