Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten

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Zur Vermeidung des Risikos von "herrenlosen Quellen" postuliert VSMR eine verstärkte Prävention durch einfach umsetzbare organisatorische Massnahmen.

Von einer Privatperson werden diverse sprachliche Hinweise und Korrekturen formuliert.

10.2 Stellungnahmen im Einzelnen

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

SGSMP erachtet die Registrierung der Dosen nach Art. 5 aus bildgebenden Verfahren in ihrer Pauschalität als nicht sinnvoll. Es wird mit Bezug auf die Stellungnahme in der Beschleunigerverordnung angeführt, dass diese Dosisanteile mit den hohen therapeutischen Dosen zu korrelieren seien. Die zugehörigen Streudosen ausserhalb der Zielvolumina seien oftmals um Faktoren höher als die kumulierte Bildgebungsdosis.

Ergänzend zu den globalen Stellungnahmen zu mehreren Verordnungen (BeV, MeQV, RöV, UraQ) äussert SGSMP bezüglich der in Art. 6 vorgesehenen Arbeitskapazität von 20 Stellenprozenten Bedenken. Zudem wird hinterfragt, nach welchen Kriterien die Anwendung von abweichenden Regelungen gemäss Art. 6 Abs. 3 und 4 erfolgt. SGSMP regt eine Verlagerung der Definition von Aufgaben und Kompetenzen der Medizinphysik in die gemeinsame Verantwortung von Medizinphysik und Arzt resp. Ärztin an. Kanton VD und IRA sind der Ansicht, der Begriff Bewilligungsinhaber sei hier nicht adäquat. CENTREPATRONAL befürchtet administrative Aufwände und Kosten im Rahmen der Gesuche um Abweichungen vom Mindestumfang.

SGSMP kritisiert, dass die Möglichkeit benannt wird, ohne regelmässigen Einbezug der Medizinphysikerin / des Medizinphysikers zu therapieren. Gefordert wird insbesondere eine Präzisierung im erläuternden Bericht, auf welche Therapien hier Bezug genommen wird.

2. Kapitel: Baulicher Strahlenschutz und Ausrüstung

Es wird von 3 Kantonen (SO, ZH, BE) konstatiert, dass die aufgeführten Feuerwiderstandsklassen nicht den aktuellen VKF-Brandschutzvorschriften entsprechen, deren Bezeichnungen seien zu übernehmen.

Kanton VD und 2 Organisationen (IRA, SGSMP) regen an, bezüglich der Lagerung von Quellen klarer zu unterscheiden zwischen Afterloading-Einrichtungen (mit Quellenlagerung in der Ruheposition der Anlage im Bestrahlungsraum) und anderen, manuell zu applizierenden Quellen (z.B. Seeds) mit Lagerung an geeigneten Orten.

3. Kapitel: Operationeller Strahlenschutz

1. Abschnitt: Allgemeine Massnahmen

Die Anforderungen zum Führen eines Quelleninventars sowie jene zur Meldepflicht bei Quellenverlust werden von VSMR im Sinne einer risikoorientierten Bewusstseinsbildung ausdrücklich gewürdigt. VSMR schlägt zwecks weiterer Risikominimierung eine regelmässige Meldepflicht (Quelleninventar) vor und macht den Antrag einer Meldung erfolgter Beseitigungen von medizinischen Quellen.

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