Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 66Fedlex · Ergebnisbericht
8. Abschnitt: Übrige medizinische Teilchenbeschleuniger-Anlagen
Für Kanton VD, SGSMP und IRA ist unklar, was mit "übrige Teilchenbeschleunige-Anlagen" gemeint ist.
9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Kanton VD, SGSMP und IRA wünschen die Festlegung einer Übergangsfrist, um die verschiedenen Neuerungen umsetzen zu können und schlagen eine Frist von einem Jahr vor.
Anhang 1: Begriffsbestimmungen
Kanton VD, SGSMP und IRA weisen darauf hin, dass die Beschreibung des Begriffs Bedienungspersonal aktualisiert werden müsse.
Anhang 2: Berechnungsgrundlagen
Gemäss 2 Kantonen (ZH, VD) und 3 Organisationen (SGSMP, IRA, HUG) reicht die vorgeschlagene Basisdosis W (Betriebsbelastung) für spezielle Techniken wie IMRT oder VMAT aus und soll nicht erhöht werden. Zusätzlich wünschen Kanton VD, SGSMP und IRA, dass die Berechnung gemäss den Vorgaben der NCRP durchgeführt werden soll. Sie fordern, dass bei ausschliesslichem Elektronenbetrieb auch eine Berechnung für den Elektronennutzstrahl durchgeführt werden muss.
SGSMP stellt fest, dass die im klinischen Betrieb effektiv verwendeten Energien in der Rechnung nicht berücksichtigt werden und warnt, dass das Konzept der Ortsdosis nicht immer sinnvoll sei.
4 Organisationen (SVMTRA, SVMTT, Medi, BGS) möchten, dass die Begriffe "IMRT" und "VMAT" ausgeschrieben oder im Glossar aufgenommen werden.
Anhang 3: Bautechnische Strahlenschutzunterlagen
SGSMP möchte, dass die bisherige Formulierung aus Ziff. 2 Bst. d zu den in den Berechnungsunterlagen auszuweisenden Ortsdosen im Abstand von 30 cm von der Wand und im Bereich von 50 cm bis 200 cm über dem Fussboden an allen zu schützenden Orten wieder aufgenommen wird. Kanton ZH ist ebenfalls dieser Meinung, begrüsst aber, dass der bisherige zweite Satz von Ziff. 2 Bst. d: "Diese Werte haben den ungünstigsten Bestimmungen zu entsprechen und sind zu belegen" gestrichen wurde.
Anhang 4: Mindestangaben in der Anlagedokumentation
Kanton VD, SGSMP und IRA möchten, dass die in der Klinik üblichen Begriffe für die Qualitätssicherung verwendet werden.
- 66 -