Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 43 Seiten
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Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem
Klimaabgabe auf Treibstoffen jedoch niedriger aus als diejenige auf Brennstoffen. In Kombination 3 wird ab 2021 eine geringe Abgabe von 1.3 Rappen pro Liter Benzin eingeführt, welche sich gemäss Modellierungen im Zehnjahreszeitraum auf rund 13 Rappen pro Liter erhöht. Die Klimaabgabe auf Brennstoffen verbleibt auf dem Niveau wie in Kombination 2. Durch die Abgabeerhebung auf Treibstoffen wird auch hier ein Lenkungseffekt erzielt. Allerdings sind die Abgabesätze sowohl auf den Brennstoffen als auch den Treibstoffen gering. Dementsprechend wären in beiden Bereichen ergänzende Massnahmen zur Zielerreichung nötig. Im Vergleich zu den Kombinationen 1 und 2 wäre der Lenkungseffekt jedoch höher. Folglich wären in Kombination 3 weniger tiefgreifen- de ergänzende Massnahmen erforderlich.
Die Kombination 4 setzt in erster Linie auf Lenkungswirkungen. Diese Kombination entspricht dem Grundgedanken des Klima- und Energielenkungssystems am besten. Die Klimaabgabe auf Treibstoffen liegt doppelt so hoch wie in Kombination 3, jene auf Brennstoffen steigt bis zum Jahr 2030 auf 336 Franken pro Tonne CO (knapp 90
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Rappen pro Liter Heizöl). Das Reduktionsziel für die energetischen CO -Emissionen wird
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mit den Lenkungsabgaben zu rund 70 Prozent erreicht. Zusätzliche Massnahmen und Instrumente wären nur unterstützend notwendig. Einzig mit der Kombination 4 wird mittelfristig ein eigentlicher Übergang zu einem Lenkungssystem vollzogen. Sowohl die Klimaabgabe auf Brenn- und auf Treibstoffen als auch die Stromabgabe würden inner- halb von zehn Jahren eine Höhe erreichen, mit welcher die gewünschte Lenkungswir- kung erzielt wird.
Verbleibender Handlungsbedarf
Die vier Kombinationen der exemplarischen Umsetzung unterscheiden sich in der Höhe der Abgabe auf fossilen Brenn- und Treibstoffen und damit der erzielbaren Emissionsre- duktion. Je nach Höhe dieser Abgaben müssten ergänzende gesetzliche Massnahmen durch das Parlament beschlossen werden, damit die gesetzten Ziele zur Reduktion der CO -Emissionen erreicht werden können. Ein grosser Teil der notwendigen Reduktio-
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nen dürfte in den Sektoren Gebäude und Verkehr erzielbar sein. Der Bundesrat hat im Bericht in Erfüllung des Postulates 11.3523 von Nationalrat Girod aufgezeigt, dass in diesen beiden Sektoren noch relativ grosse Reduktionspotenziale vorhanden sind (BAFU 2013). So könnten beispielsweise technische Vorschriften im Gebäudebereich, eine Ver- schärfung der Zielwerte bei den CO -Emissionen für Personenwagen und leichte Nutz-
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fahrzeuge, die Einführung eines Zielwerts für schwere Nutzfahrzeuge, die Weiterent- wicklung/Verschärfung des Emissionshandelssystems oder auch die Erhöhung des Satzes und die Weiterentwicklung der Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe eingesetzt werden. Wie viel Emissionen mit den aufgelisteten Massnahmen im Einzelnen reduziert werden können, ist jedoch zurzeit nicht verlässlich quantifizierbar.
Die mögliche Ausgestaltung der zukünftigen Klima- und Energiepolitik orientiert sich an den erläuterten Eckpunkten. Ob die Klima- und Energieziele erreicht werden können, hängt von der Kombination und Wechselwirkung der einzelnen Instrumente und Mass- nahmen ab. Wird beispielsweise die Klimaabgabe auf Treibstoffen nicht eingeführt, muss die entsprechende Wirkung durch die Verschärfung oder Einführung anderer Massnah- men erzielt werden. Dabei gilt zu beachten, dass preisliche Anreize, wie die Klima- und Stromabgaben, in der Regel flexibler gehandhabt werden können und effizienter sind als regulatorische Vorgaben oder Fördermassnahmen. Insbesondere beim Vorliegen ne- gativer externer Effekte stellen Lenkungsabgaben ein geeignetes wirtschaftspolitisches Instrument dar (vgl. Ziff. 2.2 u. Ziff. 5.1). Die Veränderung der relativen Preise durch die Klima- und Stromabgaben erlaubt es den Haushalten und Unternehmen, ihr Ver- halten genau dort anzupassen, wo dies zu den geringsten Kosten möglich erscheint. Umsetzungsmöglichkeiten wie z.B. Kombination 4, die primär auf Lenkungsabgaben