Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

programms. Es müsse aber für vergleichbare Wirkungen der Lenkungsabgaben wie des abgelösten Gebäudeprogramms gesorgt werden. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein betont, die Lenkungsabgaben müssten so ausgestaltet sein, dass auf die Förderungen verzichtet werden könne, wodurch diese von Anfang an genügend hoch sein müssten. Er fordert ausserdem, die Steuerabzüge für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz beizubehalten.

In der Deutschschweiz befürwortet das Konsumentenforum den Stopp des Gebäudeprogramms, das so oder so bis 2030 auslaufe, während die Stiftung für Konsumentenschutz den Abbau mit den gleichen Gründen wie die Umweltschutzorganisationen ablehnt. Die Stiftung für Konsumentenschutz schliesst sich explizit der Position von WWF und S.A.F.E. an. Die Westschweizer FRC und die Tessiner ACSI geben die gleiche befürwortende Antwort zum Stopp des Gebäudeprogramms, jedoch unter der Bedingung, dass andere Massnahmen als Anreiz für Energiesanierungen getroffen werden. Es handelt sich um Massnahmen, welche die Gleichbehandlung aller Konsumentinnen und Konsumen- ten sicherstellen, die nicht alle die gleichen Möglichkeiten haben, beispielsweise Mieter versus Eigentümer, Zentrum versus Randregionen. Der SMV beantwortet die Frage nicht, merkt aber an, dies hänge vom Abgabesatz ab: Werde der Gebäudebereich weiterhin stärker belastet als die Mobilität, so rechtfertige sich die Aufrechterhaltung des Gebäud- eprogramms, um wenigstens einen Teil der Mehrbelastung wieder in den Wohnbereich zurückzuführen.

Neben der bereits erwähnten Stiftung für Konsumentenschutz lehnen zwei Antwortende den Abbau des Gebäudeprogramms explizit ab. Alliance Sud teilt die Ansicht der Umweltschutzorganisationen und ist gegen die Aufhebung des Gebäudeprogramms. Die Schweizer Gemüseproduzenten wollen das Gebäudeprogramm beibehalten, weshalb folglich auf eine Lenkungsabgabe zu verzichten sei.

Firmen und private Personen

Die Antwortenden dieser Kategorie befürworten weitgehend das Ende des Gebäudeprogramms.

Vier Unternehmen in Monthey (BASF AG, Cimo Compagnie industrielle de Monthey AG, Huntsman Monthey AG, Syngenta Crop Protection Monthey AG) geben aus Gründen der Konsistenz des Lenkungssystems die gleiche Antwort. Sie stimmen der Abschaffung des Gebäudeprogramms zu. Die Energiegenossenschaft Elgg, Lonza AG und Stahl Gerlafin- gen AG sind auch für die Abschaffung. Solar Campus GmbH unterstützt sie ebenfalls, sofern die Situation der Mieterinnen und Mieter berücksichtigt werde, indem der Vermieter die Energiekosten für eine Standardnutzung selber trage, und der Mieter nur für erhöhte Energiekosten aufzukommen habe. Klimaatelier befürwortet ein Auslaufen des Gebäudeprogramms, jedoch nicht zu einem fixen Termin: Das Ende müsse davon abhängen, in welchem Masse die Lenkungsabgaben die Zielerreichung ermögliche. Erdwärme Oftrin- gen ist gegen die Abschaffung des Gebäudeprogramms. Die vorgesehene Frist sei nicht nachvollviehbar und müsse in Abhängigkeit von der Zielerreichung erfolgen. Ausserdem sei die Abschaffung auf Verfassungsebene nicht opportun, da das Gebäudeprogramm der Hoheit der Kantone unterliege.

4.4.2 KEV-Gesuche

Die Ja-Mehrheit zur KEV-Abschaffung ist weniger deutlich als beim Gebäudeprogramm. Auch die Befürworter des KEV-Abbaus gehen oft davon aus, dass die Entwicklung neuer erneuerbarer Energien in der Schweiz und die Beibehaltung der Wasserkraft durch Massnahmen sichergestellt würden, die noch nicht umgesetzt sind, wie ein neues Strom-